Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zur Steuerreform
Köln (ots)
Nicht aufgeben
RAIMUND NEUSSzu Steuerreformplänen
Da, könnte man meinen, hat es die Bundesregierung schwarz auf weiß: Die fünf Wirtschaftsweisen sehen in den kommenden Jahren "nicht die Notwendigkeit für tarifbedingte Einkommensteuerentlastungen". Schon die beschlossenen Entlastungen vor allem von Familien würden kaum zum Wachstum beitragen. Schlimm genug, dass die Koalitionspartner einander mit Wortbildungen wie "Theorie-Murks" beschimpfen - die Warnungen der Wirtschaftsexperten machten den gestrigen Donnerstag zum Fest für alle, die schon immer wussten, das Steuerreformen Blödsinn sind.
Aber gemach. Erstens räumen die Weisen ein, dass auf lange Sicht etwas an der Einkommensteuer getan werden muss. Zweitens sind Steuerzahler nicht Mittel zum ökonomischen Zweck (was leider das schwarz-gelbe Wortungetüm "Wachstumsbeschleunigungsgesetz" nahe legt), sondern Menschen, also Träger von Grundrechten. Der Staat muss in diese Rechte durch Gesetze, auch durch Steuergesetze, eingreifen. Nur: Wer sich an Gesetze halten soll, muss sie durchschauen können. Dass Kleinunternehmer sich nur noch auf die Auskünfte ihres Steuerberaters verlassen können, dass für viele Rentner ihre Zahlungspflichten nicht mehr ohne Hilfe nachvollziehbar sind, das ist in einem Rechtsstaat skandalös.
Insofern ist das Bemühen um ein einfaches und faires Steuersystem aller Ehren wert. Anstatt sich öffentlich darüber zu streiten, sollten die Koalitionspartner wie vereinbart in Expertengesprächen darum ringen. Als Zieljahr haben sie 2011 genannt. Es kann nicht um große Nettoentlastungen gehen - da haben die Weisen recht, 24 Milliarden sind illusorisch -, sondern Entlastungen sind durch das Streichen von Ausnahmen zu finanzieren.
Wird die Koalition dem absehbaren Protest von Lobbygruppen dagegen standhalten? Die gerade im Bundestag verhandelten unsinnigen Steuernachlässe für Hotels lassen daran zweifeln, zumal so Geld verschleudert wird, das man dringend brauchen würde, um Härten einer Reform durch Übergangsregeln zu lindern.
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