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Kölnische Rundschau: Kölnische Rundschau Kommentar zu Schweizer Steuersündern

Köln (ots)

<$3>Zugreifen
<$4>CLAUDIA LEPPING, Berlin, zur Steuersünderliste
<$0><$19>W<$0>as sind schon 2,5 Millionen Euro für den Kauf einer 
Steuersünderdatei,
wenn der Staat auf diesem Weg Informationen erhält, die ihm das 
Vielfache dieser Summe
wieder einbringen? Nein, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble muss 
nicht ausgerechnet
bei der Fahndung nach Steuersündern und finanz-kriminellen 
Wiederholungstätern moralische
Skrupel entdecken.
Es ist nicht unlauter, wenn er die ihm angebotene CD mit eventuell
geklauten Steuersünder-Daten
ankauft, auf denen die Täter und Drahtzieher des millionenschweren 
Betrugs dokumentiert
sind - vorausgesetzt, rechtsstaatlich bestehen keine Bedenken und 
Schäuble hat sich
der Echtheit der "heißen Ware" versichert.
Natürlich wäre es redlicher, jener Informant würde sich gänzlich 
uneigennützig an
Ermittlungsbehörden oder Finanzministerien wenden und kein Geld für 
sein Wissen verlangen.
Ein solches Ansinnen scheint allerdings leider in heutiger Zeit 
weltfremd zu sein.
CDU- und FDP-Politiker unterstellen Schäuble auffallend vorschnell, 
den Pakt mit dem
Teufel einzugehen. Das mag der erlaubte, aber durchsichtige Versuch 
sein, umworbene
Wählerklientel aus der Wirtschafts- und Finanzbranche zu schützen.
Schäuble jedoch sollte den fiskalischen Nutzen über solch 
parteitaktisches Kalkül
stellen und die Steuersünderdatei erwerben. Er würde ein hohes Gut 
(die Steuergerechtigkeit)
auf Kosten eines geringeren Interesses (kein Handel mit mutmaßlichen 
Dieben) mit überschaubarem
Schaden retten.
<$19>D<$0>er Minister hätte jedenfalls Moral und 
Gerechtigkeitssinn der einfachen Steuerzahler
auf seiner Seite. Kriminell sind schließlich jene hochvermögenden 
Leute, die auf Kosten
der Allgemeinheit Millionen Euro unversteuert ins Ausland lotsen. 
Ihnen muss es zuvorderst
an den Kragen gehen - und nicht in erster Linie jenen, die sie 
auffliegen lassen.
Dass der Bundesdatenschutzbeauftragte die "Belohnung" des 
mutmaßlichen Datenklaus
höher bewertet als die dadurch mögliche Offenlegung der 
Steuerhinterziehung, ist unangemessen.

Pressekontakt:

Kölnische Rundschau
Engelbert Greis
print@kr-redaktion.de

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