Kölnische Rundschau: Kommentar zum Verfassungsgerichtsurteil "3. Geschlecht"
Köln (ots)
Grundrecht
Sandro Schmidt
zum Verfassungsgerichtsurteil "3. Geschlecht"
Das Urteil des Bundesverfassungsgericht mag auf den ersten Blick verstörend wirken. Ein drittes Geschlecht neben Mann und Frau, nun höchstrichterlich sanktioniert? Verstörend ist das Urteil allerdings nur, weil es in jahrhundertelanger kultureller und gesellschaftlicher Tradition unüblich war, eine Kategorie jenseits der beiden angestammten Geschlechter wahrzunehmen. Allerdings: Es war über viele Jahrhunderte ebenso kulturelle Tradition, die Frau gesellschaftlich und rechtlich nicht als gleichberechtigt mit dem Manne anzusehen. Dies hat sich im Laufe des 20. Jahrhunderts endlich geändert.
Wenn es also - medizinisch erwiesen - nun einmal intersexuelle Menschen gibt, die weder Mann noch Frau sind und sich auch nicht so fühlen (wollen), so verlangen die unveräußerlichen Grundrechte unserer Verfassung, dies anzuerkennen. Die geschlechtliche Identität sei ein "konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit" und somit vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt, begründen die Karlsruher Richter ihre Entscheidung sehr nachvollziehbar. Spannend allerdings wird sein, wie sich das nun postulierte Gleichstellungsgebot über die Änderung im Personenstandsrecht hinaus im gelebten Alltag auswirken wird.
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