Kölnische Rundschau zum Karlsruher Urteil Kopftuchverbot
Köln (ots)
Unideologisch
Sandro Schmidt
zum Kopftuchverbot im Justizdienst
Abgewogen, unideologisch, auf gesellschaftlichen Frieden ausgerichtet - so muss man das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Tragen von Kopftüchern im Staatsdienst einordnen. Der Staat kann seinen Amtsträgern Kopftücher verbieten, wenn sie in hoheitlicher Funktion handeln: weil sie als dessen Repräsentanten weltanschauliche Neutralität nicht nur im Handeln ausüben, sondern auch im Erscheinungsbild ausstrahlen sollen. Er kann, muss aber nicht. Das wird Anhängern der reinen Lehre des Kopftuchverbots nicht gefallen, und Muslima nicht in allen Bundesländern zufrieden stellen. Nämlich dort nicht, wo wie in Hessen das Verbot bestehen bleibt. Dennoch hat Karlsruhe den Muslimen in der Praxis doch eine Tür weit aufgesperrt. Denn eigentlich gilt: Religion und Weltanschauung bleiben privat, haben im Staatsdienst nichts verloren. Und wer das anders sieht, darf das, aber nicht als Repräsentant der Bundesrepublik. Offenbar gilt diese Sichtweise nicht mehr uneingeschränkt. Ihre Meinung: dialog@kr-redaktion.de
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