dbb beamtenbund und tarifunion
dbb: Dienstrechtsneuordnungsgesetz wird Reformanspruch nicht gerecht
Berlin (ots)
Die Bundesregierung hat am 17. Oktober 2007 das Dienstrechtsneuordnungsgesetz beschlossen, mit dem die Einkommens- und Beschäftigungsbedingungen für die mehr als 360.000 Bundesbeamten und Soldaten neu geregelt werden. Der dbb beamtenbund und tarifunion kritisierte diesen Beschluss. "Damit hat der Bund die Möglichkeit zu einer wirklichen Reform des Beamtenrechts fahrlässig ungenutzt gelassen", sagte dbb Chef Peter Heesen. "Die Regierung wird ihrem eigenen Reformanspruch nicht gerecht. In der Koalitionsvereinbarung von 2005 heißt es ausdrücklich: 'Wir wollen die Leistungsbezogenheit des Dienstrechts und einen flexiblen Personaleinsatz weiter fördern und ein Besoldungsrecht schaffen, mit dem individuelle Leistung besser gewürdigt werden kann'."
Heesen erinnerte daran, dass die Gewerkschaften bereits im Oktober 2004 einen Masterplan für eine durchgreifende Erneuerung des Dienstrechts auf den Tisch gelegt hatten und auch in der Diskussion des Gesetzentwurfs immer wieder auf Mängel hingewiesen hatten. "Vor allem fehlen im nun beschlossenen Gesetzentwurf neue Ansätze in der Leistungsbezahlung, die für die Motivation der Beschäftigten und die Nachwuchsgewinnung so dringend benötigt werden und die im Tarifbereich bundesweit längst installiert sind. Auch die angestrebte Förderung der Mobilität zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft ist auf der Strecke geblieben - es fehlt ein Konzept zur Mitnahme von Versorgungsansprüchen," kritisierte Heesen.
Einziger positiver Schritt, so Heesen, ist der Verzicht auf die bisher beabsichtigte Absenkung der Eingangsbesoldung um zehn Prozent. "Das wäre nicht nur eklatant ungerecht gewesen, sondern hätte auch die Nachwuchsgewinnung unterminiert." Der dbb fordere die Fraktionen des Deutschen Bundestages zu einer umfassenden Diskussion unter Beteiligung der Gewerkschaften auf: "Das gemeinsame Ziel müssen wirksame Reformschritte hin zu einem wirklich modernen Dienstrecht sein."
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