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DBB-Betriebsrätekonferenz: Hände weg vom Minderheitenschutz !
Bonn (ots)
Der Minderheitenschutz im Betriebsverfassungsgesetz muss erhalten bleiben. Das war die zentrale Forderungen von rund 3000 Teilnehmern auf der Betriebsrätekonferenz des DBB - Beamtenbund und Tarifunion am 13. Mai 2001 in Berlin. Für die Demokratie in der Wirtschaft kann nicht falsch sein, was für die Parlamente in Bund, Ländern und Kommunen richtig ist. Nur durch das Verhältniswahlrecht kann in der Betriebsratsarbeit sichergestellt werden, dass auch die Interessen der durch Wahl legitimierten Minderheiten berücksichtigt werden.
DBB Chef Erhard Geyer bezeichnete die mit der Reform des Betriebsverfassungsgesetzes vorgesehene Einführung des Mehrheitswahlrechts bei allen Beschlüssen des Betriebsrats als "politisch offensichtlich gewollt, um Konkurrenz auszuschalten". In seinem Eingangsstatement zeigte sich Geyer äußerst besorgt, dass auf diese Weise qualifizierte Minderheiten ausgegrenzt werden können: "Das ist Etikettenschwindel. Das Gesetz steht zwar unter dem Motto 'Demokratie im Betrieb', bewirkt aber das Gegenteil."
"Gern würde ich diesen Unsinn als Schildbürgerstreich abtun, aber leider ist die Lage dafür viel zu ernst", ergänzte der Vorsitzende der DBB Tarifunion und stellvertretende DBB Bundesvorsitzende Robert Dera die Kritik Geyers. "Der zu erwartende Schaden, insbesondere für den innerbetrieblichen Frieden ist jedoch viel zu groß." Dera kritisierte darüber hinaus, dass das Verhältniswahlrecht ohne erkennbaren Grund und ausgerechnet in einer Gesetzesnovelle geopfert werden soll, die sonst durchaus positive Neuerungen für ein modernes Betriebsverfassungsrecht enthält.
Überwiegend ablehnend standen auch die anwesenden Vertreter der Bundestagsfraktionen dem Wegfall des Minderheitenschutzes gegenüber. Für die CDU/CSU erteilte der Sozialpolitische Sprecher Karl-Josef Laumann und für die FDP Irmgard Schwaetzer - die zudem einen Änderungsantrag ihrer Fraktion ankündigte - dem Gesetzentwurf eine klare Absage. Kritisch äußerte sich auch der PDS-Abgeordnete Klaus Grehn. Lediglich Klaus Brandner von der SPD-Fraktion verteidigte - bei allem bekundeten Verständnis für die Argumente des DBB - den Standpunkt der Bundesregierung zum Minderheitenschutz. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, deren Mitglieder sich bisher immer skeptisch zum Abbau der Minderheitenrechte im Betriebsverfassungsgesetz geäußert hatten, sah sich außer Stande, einen Vertreter zur DBB-Betriebsrätekonferenz zu entsenden.
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