dbb beamtenbund und tarifunion
Tarifabschluss Öffentlicher Dienst: Volumen soll auf Beamte übertragen werden
Berlin (ots)
Gegenüber dem dbb Bundesvorsitzenden Ulrich Silberbach hat Bundesinnenminister Horst Seehofer erklärt, dass Besoldung und Versorgung der Beamten des Bundes entsprechend dem Volumen der Tarifeinigung für den öffentlichen Dienst vom 18. April 2018 angepasst werden sollen.
"Für den dbb und die Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten ist es ein richtiges und wichtiges Signal der neuen Bundesregierung: Bundesinnenminister Horst Seehofer hat mir unmittelbar nach der Tarifeinigung erklärt, dass er dem Bundeskabinett zeitnah den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018-2020 vorlegen wird. Es soll Linearanpassungen beinhalten, die das Gesamtvolumen der Tarifeinigung auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten übertragen. Damit kommt er unserer Forderung in der Einkommensrunde direkt nach", sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Verhandlung in Potsdam.
Friedhelm Schäfer, Zweiter Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, ergänzte: "Es ist ein Gebot der Gerechtigkeit, das Volumen der mit der Tarifeinigung erreichten Verbesserungen den Beamtinnen und Beamten in gleicher Höhe in Form entsprechender Linearanpassungen sowie der Einmalzahlung zukommen zu lassen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass diese ebenso an der finanziellen und wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben und deren hervorragende Dienstleistungen entsprechend honoriert werden. Die notwendigen strukturellen Veränderungen im Tarifbereich - insbesondere im Tabellenbereich - werden über diesen Weg auch den Beamtinnen und Beamten zu Gute kommen. Unser Einsatz hat sich gelohnt."
Hintergrund
Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifab-schluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Mehr Infos gibt es online unter https://www.dbb.de/einkommensrunde.
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