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Flughäfen: dbb und BDLS einigen sich auf bundesweiten Entgelttarifvertrag für Luftsicherheitskräfte
Berlin (ots)
Auf einen bundesweiten Entgelt-Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Luftsicherheit an Flughäfen hat sich der dbb mit dem Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen (BDLS) geeinigt. Der konsequente Einsatz der Luftsicherheitskräfte für ihre Forderungen zahlt sich nun in Einkommenserhöhungen und weiteren verbesserten Rahmenbedingungen für die Branche aus.
"Wir haben gemeinsam gekämpft und viel erreicht", freute sich dbb Verhandlungsführer Volker Geyer unmittelbar nach dem erfolgreichen Abschluss der Tarifverhandlungen am 24. Januar 2019 in Berlin. Die vereinbarten Einkommenszuwächse bewegen sich je nach Tätigkeitsbereich und Region während der dreijährigen Laufzeit insgesamt zwischen rund 10,8 Prozent für die Personenkontrolle (§ 5 Luftsicherheitsgesetz) in Baden-Württemberg und 29,3 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. "Insgesamt ist damit in allen Bundesländern ein gutes Ergebnis erzielt." Die nach wie vor bestehenden Unterschiede ergäben sich aufgrund der Tatsache, dass die Entgelt-Tariflandschaft bei den Sicherheitskräften bislang regional zersplittert war, und man sich nun erstmals auf einen bundesweiten Tarifvertrag verständigt habe. "Auch das ist ein großer Erfolg", betonte Geyer, der stellvertretender Bundesvorsitzender und Tarifvorstand des dbb ist, "es ist ein Bekenntnis zum Flächentarif, der gleiches Geld für gleiche Arbeit sicherstellt. Sicher hätten wir gerne alle Entgelte auf einmal glattgezogen, aber das war in diesem ersten Schritt leider nicht vollumfänglich machbar. Gleichwohl haben wir den Arbeitgebern weitere Zugeständnisse abgerungen", so Geyer, etwa eine Einigung auf die Stärkung der Fachlichkeit und Verhandlungen über weitere Verbesserungen von Mantelregelungen.
So wolle man sich gemeinsam dafür einsetzen, einen Ausbildungsberuf "Geprüfte Fachkraft für Luftsicherheit" zu schaffen. "Ein ganz wichtiges Signal, denn es ist in jeder Hinsicht unangemessen, die wichtige und hochsensible Sicherheitsarbeit der Kolleginnen und Kollegen als einfache 'Anlerntätigkeit' herunterzuspielen und damit zu diskreditieren. Im Zweifel geht es hier um Menschenleben, und deswegen ist die Expertise der Frauen und Männer, die tagein, tagaus an den Sicherheitskontrollen ihren Dienst tun, alles andere als eine einfache Angelegenheit. Dem wird nun endlich auch von der Arbeitgeberseite Anerkennung gezollt", so Geyer. Und in Kürze wollen dbb und BDLS dann auch über Zeitzuschläge, Funktionszulagen und die Umwandlung von Entgelt in Freizeit verhandeln.
Einkommensbeispiele
Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG (Personenkontrolle) in Baden-Württemberg: Erhöhung des Stundenentgelts von 17,16 Euro in drei Schritten auf 19,01 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 10,8 Prozent)
Tätigkeiten nach § 5 LuftSiG (Personenkontrolle) in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen: Erhöhung des Stundenentgelts von 14,70 Euro in drei Schritten auf 19,01 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 29,32 Prozent)
Tätigkeiten nach §§ 8, 9 LuftSiG (Personal- und Warenkontrolle) in Hessen: Erhöhung der Stundenentgelte von 15,72 Euro in drei Schritten auf 17,73 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 12,79 Prozent)
Einfache Servicetätigkeiten in Hessen: Erhöhung des Stundenentgelts von 10,07 Euro in drei Schritten auf 12,32 Euro ab dem 1. Januar 2021 (insgesamt 22,34 Prozent)
Hintergrund
Neben regional vereinbarten Entgelttarifverträgen für die Sicherheitskräfte an Verkehrsflughäfen hatte der dbb bereits im Jahr 2013 mit dem Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) einen bundesweit geltenden Manteltarifvertrag abgeschlossen, in dem unter anderem Regelungen zu den Themen Arbeitszeit, Urlaub, Entgeltfortzahlung, Jahressonderzahlung und Prämienleistungen enthalten sind. Diese Mantelregelungen hatte der dbb zum Jahresende 2018 gekündigt, die Entgeltregelungen wurden ebenfalls gekündigt. In den folgenden Tarifverhandlungen mit dem mittlerweile zuständigen BDLS setzte sich der dbb für einen bundesweit geltenden Entgelttarifvertrag, verbesserte Mantelregelungen sowie eine Neuregelung des Entgeltrahmens - unter anderem der Zeitzuschläge - ein. Die Beschäftigten - bundesweit insgesamt rund 23.000 - hatten sich in mehreren Warnstreiks an den deutschen Verkehrsflughäfen, unter anderem in Frankfurt am Main und Berlin, gegen die anfängliche Verweigerungshaltung der Arbeitgeber protestiert und ihre Forderungen mit Nachdruck vertreten.
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