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dbb Chef Geyer bedauert Verfassungsgerichtsurteil

Berlin (ots)

der dbb beamtenbund und tarifunion bedauert das
Urteil der Bundesverfassungsgerichts zur Ostangleichung vom 17. Juli
2003. Erhard Geyer, der dbb Bundesvorsitzende: "Leider ist hier 13
Jahre nach der Wiedervereinigung einmal mehr nach wirtschaftlichen
und nicht nach menschlichen Aspekten geurteilt worden. Ich bin
sicher, dass die Kollegen in den neuen Bundesländern dies genauso
empfinden."
Einziger positiver Aspekt des heutigen Urteils ist aus Sicht des
dbb die höchstrichterliche Feststellung, dass die vollständige
Ostangleichung nicht beliebig hinausgeschoben werden könne. Geyer:
"Damit haben die Verfassungsrichter die Politiker in die Pflicht
genommen, die vollständige Ostangleichung der Einkommen von
Angestellten, Arbeiter und Beamten in den neuen Ländern an das
Westniveau bis spätestens 2007 umzusetzen."
ots-Originaltext: DBB Deutscher Beamten Bund
Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7034

Kontakt:

DBB - Deutscher Beamtenbund
Rüdiger von Woikowsky
Telefon:030.4081-5500
Fax: 030.4081-5599
Email:woiko@dbb.de

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