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Bundesinnung der Hörakustiker KdöR

Fachgeschäfte der Hörakustiker bleiben geöffnet
Oberverwaltungsgericht bestätigt Systemrelevanz des Hörakustiker-Handwerks

Mainz (ots)

Hörakustiker sind systemrelevant und dürfen daher auch während einer Pandemie geöffnet bleiben. Das hat auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg in einem Urteil bestätigt (Az. OVG 11 S 14/21).

Zum Sachverhalt: Die Betreiberin eines Friseursalons wollte die Schließung ihres Salons während des pandemiebedingten Lockdowns nicht hinnehmen und hatte vor dem OVG Berlin-Brandenburg geklagt. Sie verwies dabei unter anderem darauf, dass Hörakustiker weiterhin öffnen dürfen und dies gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoße.

Das OVG stellte in seinem Urteil klar, dass kein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gleichbehandlung vorläge, da die Bedeutung von Hörsystemen und einer Hörsystemversorgung für das tägliche Leben der darauf angewiesenen Personen außerordentlich hoch ist - das Gericht drückte sich hier sehr deutlich aus und bezeichnete diese als "besonders wichtig für die Deckung des Grundbedarfs".

Denn gerade in der pandemiebedingten Isolation zuhause, wenn zwischenmenschliche Kommunikation und Austausch mit anderen größtenteils über Telefon oder Videoanrufe stattfinden, sind Menschen auf gutes Hören angewiesen. Auch um sich über Fernsehen oder Radio zu informieren und beispielsweise wichtige Anordnungen zu verfolgen, ist gutes Hören notwendig. Wer schlecht hört, läuft Gefahr, sich zurückzuziehen, zu vereinsamen und letztlich in der Pandemie noch mehr zu leiden.

Außerdem erklärte das Gericht, dass bei der Hörsystemversorgung zwar der Mindestabstand gelegentlich unterschritten werden muss, es dabei aber nicht über längere Zeitspannen zu engem körperlichem Kontakt zwischen Kunde und Hörakustiker kommt.

Hintergrund zum Hörakustiker-Handwerk

In Deutschland gibt es etwa 5,4 Millionen Menschen mit einer indizierten Schwerhörigkeit. Schwerhörigkeit zählt zu den zehn häufigsten gesundheitlichen Problemen. Mit über 6.800 Hörakustiker-Betrieben und ca. 15.000 Hörakustikern versorgt das Hörakustiker-Handwerk bereits ca. 3,7 Millionen Menschen in Deutschland mit modernsten Hörsystemen. Die Bundesinnung der Hörakustiker (biha) KdöR vertritt die Interessen der Hörakustiker in Deutschland.

Neben der Erstversorgung des Kunden ist der Hörakustiker auch für die begleitende Feinanpassung mit wiederholten Überprüfungen und Nachstellungen der Hörsystemfunktionen u.v.m. zuständig. Er berät zu Gehörschutz, Tinnitus und allem rund ums Hören.

Pressekontakt:

Michael Skwarciak, M.A. (biha), skwarciak@biha.de

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