EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe FN 75687 f ISIN: AT0000908504 Schottenring 30, Ringturm ,1010 Wien EINLADUNG zu der am Freitag, dem 4. Mai 2012, um 11:00 Uhr (MESZ) in der Wiener Stadthalle Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien stattfindenden 21. ordentlichen Hauptversammlung Tagesordnung |1. |Vorlage des Konzernabschlusses 2011 samt dem Konzernlagebericht, | | |Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt dem | | |Lagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Corporate | | |Governance Bericht | |2. |Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011 | | |ausgewiesenen Bilanzgewinnes | |3. |Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des | | |Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011 | |4. |Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das | | |Geschäftsjahr 2013 | |5. |Wahl in den Aufsichtsrat | |6. |Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung an die | | |Mitglieder des Aufsichtsrates | UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Die folgenden gemäß § 108 Abs. 3 bis 5 AktG aufzulegenden Unterlagen liegen spätestens ab 13. April 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe (die "Gesellschaft") Schottenring 30, 1010 Wien, auf: Jahresabschluss mit Lagebericht, Konzernabschluss mit Konzernlagebericht, Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011, Corporate Governance Bericht, Vorschlag für die Gewinnverwendung, Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6, Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sind spätestens ab 13. April 2012 auch im Internet unter www.vig.com/hauptversammlung zugänglich und werden in der Hauptversammlung aufliegen. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110 UND 118 AktG SOWIE § 119 AktG Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen spätestens am 13. April 2012 der Gesellschaft in Schriftform an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 24. April 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0) 1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1% vermitteln, müssen sich auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre. Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG GEMÄSS § 111 AktG Depotverwahrte Inhaberaktien Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am 24. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss: - per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller Schottenring 30, 1010 Wien - per Telefax: +43 (0) 1 89 00 500-60 - per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF etc.) Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am 30. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen (Postadresse, Telefax, E-Mail) zugehen muss. Für die Bestätigung des Notars gilt für deren Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer). Depotbestätigung gemäß § 10a AktG Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code), Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs, Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, Die Depotbestätigung muss sich auf den Nachweisstichtag 24. April 2012, 24:00 Uhr (MESZ) beziehen. Im Sinne des § 10a Abs. 1 letzter Satz AktG wird die Gesellschaft auch Bestätigungen zum Nachweis des Besitzes von Aktien (Depotbestätigungen) entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden, welche gemäß tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind. Die Depotbestätigung muss in deutscher oder englischer Sprache übermittelt werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht gesperrt; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen: - per Post: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller Schottenring 30, 1010 Wien - per Telefax: +43 (0)1 89 00 500-60 - per E-Mail: anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.) - persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden auf Wunsch zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.vig.com/hauptversammlung abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 3. Mai 2012, 15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. STIMMRECHTSVERTRETUNG Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter des Interessenverbands für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap unter der Telefonnummer +43 (0)1 876334330, unter der Telefaxnummer +43 (0)1 8763343 DW 39 oder DW 49 oder per E-Mail anlegerschutz@iva.or.at. Außerdem können die Stimmrechte in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten im Wege von "EUROVOTE" wahrgenommen werden. Auf der Homepage www.euroshareholders.eu finden sich dazu Instruktionen. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG) Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in 128.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum vorgenannten Zeitpunkt 128.000.000. MITTEILUNG GEMÄSS § 262 Abs. 20 AktG Gemäß § 262 Abs. 20 AktG teilen wir unseren Aktionären mit, dass die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) derzeit noch nicht möglich ist. Depotbestätigungen werden bis auf weiteres per Telefax unter der Nummer +43 (0) 1 89 00 500-60 oder per E-Mail an anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang - TIF, PDF, etc.) oder per Post an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30, 1010 Wien, entgegengenommen. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität nachweisen können. Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich zum gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Wir ersuchen Sie, in Ihrer Zeitplanung die zu erwartenden zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr üblichen Sicherheitsvorkehrungen zu berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ). Wien, im März 2012 Der Vorstand Rückfragehinweis: VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe 1010 Wien, Schottenring 30 Alexander Jedlicka Leiter Public Relations, Konzernpressesprecher Tel.: +43 (0)50 350-21029 Fax: +43 (0)50 350 99-21029 E-Mail: alexander.jedlicka@vig.com Nina Higatzberger Leiterin Investor Relations Tel.: +43 (0)50 350-21920 Fax: +43 (0)50 350 99-21920 E-Mail: nina.higatzberger@vig.com Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Vienna Insurance Group Schottenring 30 A-1011 Wien Telefon: +43(0)50 350-21919 FAX: +43(0)50 350 99-23303 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000908504 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch
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