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Vienna Insurance Group

EANS-Hauptversammlung: Vienna Insurance Group
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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VIENNA INSURANCE GROUP AG

                           Wiener Versicherung Gruppe

                                   FN 75687 f
                               ISIN: AT0000908504

                      Schottenring 30, Ringturm ,1010 Wien

                                    EINLADUNG
                                     zu der
                am Freitag, dem 4. Mai 2012, um 11:00 Uhr (MESZ)

                            in der Wiener Stadthalle
                   Hütteldorfer Straße 2F, Halle F, 1150 Wien

                                 stattfindenden

                        21. ordentlichen Hauptversammlung



                                  Tagesordnung


|1.   |Vorlage des Konzernabschlusses 2011 samt dem Konzernlagebericht,     |
|     |Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2011 samt dem           |
|     |Lagebericht, dem Bericht des Aufsichtsrates und dem Corporate        |
|     |Governance Bericht                                                   |
|2.   |Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2011     |
|     |ausgewiesenen Bilanzgewinnes                                         |
|3.   |Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und des          |
|     |Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011                            |
|4.   |Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das        |
|     |Geschäftsjahr 2013                                                   |
|5.   |Wahl in den Aufsichtsrat                                             |
|6.   |Beschlussfassung über die Neufestsetzung der Vergütung an die        |
|     |Mitglieder des Aufsichtsrates                                        |



UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Die folgenden gemäß § 108 Abs. 3 bis  5  AktG  aufzulegenden  Unterlagen  liegen
spätestens ab 13. April 2012 zur Einsicht der Aktionäre in  den  Geschäftsräumen
am  Sitz  der  VIENNA  INSURANCE  GROUP  AG  Wiener  Versicherung  Gruppe   (die
"Gesellschaft") Schottenring 30, 1010 Wien, auf:

•     Jahresabschluss mit Lagebericht,
•     Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
•     Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011,
•     Corporate Governance Bericht,
•     Vorschlag für die Gewinnverwendung,
•     Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-6,
•     Unterlagen für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs. 2 AktG



Diese  Unterlagen  sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer  Vollmacht  gemäß  § 114  AktG
sind    spätestens    ab    13. April 2012    auch     im     Internet     unter
www.vig.com/hauptversammlung  zugänglich  und  werden  in  der  Hauptversammlung
aufliegen.


HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE  GEMÄSS  §§ 109,  110  UND  118 AktG  SOWIE
§ 119 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen  und  die  seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser  Aktien  sind,  können
schriftlich verlangen, dass  zusätzliche  Punkte  auf  die  Tagesordnung  dieser
Hauptversammlung gesetzt und  bekannt  gemacht  werden,  wenn  dieses  Verlangen
spätestens  am  13. April 2012  der  Gesellschaft  in  Schriftform   an   VIENNA
INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe, Abteilung VD100, zu  Handen  Frau
Mag.  (FH)  Sabine  Stiller,  Schottenring 30,  1010  Wien,  zugeht.  Jedem   so
beantragten  Tagesordnungspunkt  muss  ein  Beschlussvorschlag  samt  Begründung
beiliegen.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei  depotverwahrten  Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a  AktG,  in  der  bestätigt  wird,
dass  die  antragstellenden  Aktionäre  seit   mindestens   drei   Monaten   vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum  Zeitpunkt  der  Vorlage  bei
der  Gesellschaft   nicht   älter   als   sieben   Tage   sein   darf.   Mehrere
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß  von  5%
vermitteln, müssen  sich  auf  denselben  Stichtag  beziehen.  Hinsichtlich  der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung  wird  auf  die  Ausführungen  zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien  genügt
die schriftliche Bestätigung eines Notars,  für  die  das  zur  Depotbestätigung
Ausgeführte sinngemäß gilt.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1%  des  Grundkapitals  erreichen,  können  zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge  zur  Beschlussfassung  samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung  und
einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder  des  Aufsichtsrats  auf  der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses  Verlangen
in Textform spätestens am 24. April 2012 der Gesellschaft entweder  per  Telefax
an +43 (0) 1 89 00 500-60 oder an VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener  Versicherung
Gruppe,  Abteilung  VD100,  zu   Handen   Frau   Mag.   (FH)   Sabine   Stiller,
Schottenring 30,  1010  Wien,  zugeht.  Bei  einem  Vorschlag  zur  Wahl   eines
Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle  der  Begründung  die  Erklärung  der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs. 2 AktG.

Für den  Nachweis  des  Anteilsbesitzes  zur  Ausübung  dieses  Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten  Inhaberaktien  die  Vorlage  einer  Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt  der  Vorlage  bei  der  Gesellschaft  nicht
älter als sieben Tage sein darf. Mehrere  Depotbestätigungen  über  Aktien,  die
nur  zusammen  das  Beteiligungsausmaß  von  1%  vermitteln,  müssen  sich   auf
denselben Stichtag beziehen.  Hinsichtlich  der  übrigen  Anforderungen  an  die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung  verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten  Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche  Bestätigung
eines Notars, für die das zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem  Aktionär  ist  auf  Verlangen  in  der  Hauptversammlung  Auskunft   über
Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie   zur   sachgemäßen
Beurteilung eines  Tagesordnungspunktes  erforderlich  ist.  Die  Auskunft  darf
verweigert werden, soweit sie nach  vernünftiger  unternehmerischer  Beurteilung
geeignet  ist,  dem  Unternehmen  oder  einem  verbundenen   Unternehmen   einen
erheblichen Nachteil zuzufügen oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Jeder Aktionär ist berechtigt,  in  der  Hauptversammlung  zu  jedem  Punkt  der
Tagesordnung Anträge zu stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung  bedürfen.
Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung  im  Sinne  der
Einberufung.


NACHWEISSTICHTAG UND BERECHTIGUNG ZUR TEILNAHME AN DER  HAUPTVERSAMMLUNG  GEMÄSS
§ 111 AktG

Depotverwahrte Inhaberaktien
Die Berechtigung zur Teilnahme an der  Hauptversammlung  und  zur  Ausübung  des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der  Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz  am  24. April 2012,
24:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag).

Zur  Teilnahme  an   der   Hauptversammlung   ist   nur   berechtigt,   wer   am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den  Nachweis  des  Anteilsbesitzes
am  Nachweisstichtag   eine   Depotbestätigung   gemäß   § 10a AktG,   die   der
Gesellschaft spätestens  am  30. April 2012,  24:00 Uhr  (MESZ),  ausschließlich
unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:


    - per Post:  VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
      Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
      Schottenring 30, 1010 Wien
    - per Telefax:    +43 (0) 1 89 00 500-60
    - per  E-Mail:      anmeldung.vig@hauptversammlung.at  (als  eingescannter
      Anhang - TIF, PDF etc.)


Nicht depotverwahrte Inhaberaktien
Bei nicht depotverwahrten  Inhaberaktien  genügt  die  schriftliche  Bestätigung
eines öffentlichen Notars, die der Gesellschaft  spätestens  am  30. April 2012,
24:00 Uhr  (MESZ)  ausschließlich  unter  einer  der  oben  genannten   Adressen
(Postadresse, Telefax, E-Mail) zugehen muss.  Für  die  Bestätigung  des  Notars
gilt für deren Inhalt das nachfolgend Ausgeführte sinngemäß  (mit  Ausnahme  der
Depotnummer).

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut  mit  Sitz  in  einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem  Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder  eines  im  Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben  über  den  Aktionär:   Name/Firma,   Anschrift,   Geburtsdatum   bei
  natürlichen  Personen,  gegebenenfalls   Register   und   Registernummer   bei
  juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000908504) des Aktionärs,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Die  Depotbestätigung  muss  sich  auf  den  Nachweisstichtag  24. April 2012,
  24:00 Uhr (MESZ) beziehen.

Im Sinne  des  § 10a  Abs. 1  letzter  Satz  AktG  wird  die  Gesellschaft  auch
Bestätigungen  zum  Nachweis  des  Besitzes  von   Aktien   (Depotbestätigungen)
entgegennehmen, die von juristischen Personen ausgestellt wurden,  welche  gemäß
tschechischem Recht zur Depotführung hinsichtlich dieser Aktien befugt sind.

Die Depotbestätigung muss  in  deutscher  oder  englischer  Sprache  übermittelt
werden. Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung  bzw.  durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht  gesperrt;  Aktionäre  können  deshalb
über  ihre  Aktien  auch  nach  erfolgter  Anmeldung  bzw.  Übermittlung   einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE GEMÄSS § 114 AktG
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt  ist,  hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der  im  Namen  des  Aktionärs  an  der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der  Aktionär  hat,  den  er
vertritt.

Die Vollmacht  muss  einer  bestimmten  Person  (einer  natürlichen  oder  einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden,  wobei  auch  mehrere  Personen
bevollmächtigt   werden   können.   Die   Vollmacht   muss   der    Gesellschaft
ausschließlich an einer der folgenden Adressen zugehen:


    - per Post:  VIENNA INSURANCE GROUP AG Wiener Versicherung Gruppe
      Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller
      Schottenring 30, 1010 Wien
    - per Telefax:    +43 (0)1 89 00 500-60
    - per  E-Mail:     anmeldung.vig@hauptversammlung.at  (als  eingescannter
      Anhang - TIF, PDF, etc.)
    - persönlich:     bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf  der  Vollmacht  werden
auf Wunsch zugesandt und sind  auf  der  Internetseite  der  Gesellschaft  unter

www.vig.com/hauptversammlung abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung  bei  der  Registrierung
persönlich  übergeben  wird,  hat  die  Vollmacht  spätestens  am   3. Mai 2012,
15:00 Uhr (MESZ) bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.


STIMMRECHTSVERTRETUNG

Als   besonderer   Service   steht   den   Aktionären    ein    Vertreter    des
Interessenverbands  für  Anleger,  IVA,  Feldmühlgasse  22,   1130   Wien,   als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene  Stimmrechtsausübung

in der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei  Interesse  besteht  die  Möglichkeit
einer  direkten  Kontaktaufnahme  mit   Herrn   Dr. Michael   Knap   unter   der
Telefonnummer +43 (0)1 876334330, unter der  Telefaxnummer  +43 (0)1 8763343  DW
39 oder DW 49 oder per E-Mail  anlegerschutz@iva.or.at.

Außerdem  können  die  Stimmrechte   in   der   Hauptversammlung   durch   einen
Bevollmächtigten im Wege von "EUROVOTE" wahrgenommen werden.  Auf  der  Homepage
www.euroshareholders.eu finden sich dazu Instruktionen.


GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE (Hinweis gemäß § 83 Abs. 2 Z 1 BörseG)
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das  Grundkapital  der
Gesellschaft Nominale EUR 132.887.468,20 und ist eingeteilt in  128.000.000  auf
den  Inhaber  lautende  Stückaktien.  Jede  Aktie  gewährt  eine   Stimme.   Die
Gesellschaft und  ihre  Tochterunternehmen  halten  keine  eigenen  Aktien.  Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum  vorgenannten
Zeitpunkt 128.000.000.


MITTEILUNG GEMÄSS § 262 Abs. 20 AktG
Gemäß  § 262  Abs. 20  AktG  teilen  wir  unseren  Aktionären  mit,   dass   die
Entgegennahme  von  Depotbestätigungen  über  ein  international   verbreitetes,
besonders gesichertes Kommunikationsnetz  der  Kreditinstitute  (SWIFT)  derzeit
noch nicht möglich ist. Depotbestätigungen werden bis auf weiteres  per  Telefax
unter    der    Nummer    +43 (0) 1 89 00 500-60    oder    per    E-Mail     an 
anmeldung.vig@hauptversammlung.at (als eingescannter Anhang -  TIF,  PDF,  etc.)
oder  per  Post  an  VIENNA  INSURANCE  GROUP  AG  Wiener  Versicherung  Gruppe,
Abteilung VD100, zu Handen Frau Mag. (FH) Sabine Stiller, Schottenring 30,  1010
Wien, entgegengenommen.


ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Beim Zutritt zur Hauptversammlung müssen Sie Ihre Identität  nachweisen  können.
Bitte bringen Sie dafür einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit. Wenn  Sie
als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung  kommen,  nehmen  Sie  zusätzlich  zum
gültigen amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das  Original
der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden  ist,  erleichtern  Sie
den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht mitbringen.

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität  der  zur  Versammlung
erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine  Identitätsfeststellung  nicht
möglich sein, kann der Einlass verweigert werden.


Wir  ersuchen  Sie,  in  Ihrer  Zeitplanung  die  zu   erwartenden   zahlreichen
Teilnehmer   sowie   die    nunmehr    üblichen    Sicherheitsvorkehrungen    zu
berücksichtigen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9:30 Uhr (MESZ).


Wien, im März 2012                                                Der Vorstand



Rückfragehinweis:
VIENNA INSURANCE GROUP AG
Wiener Versicherung Gruppe
1010 Wien, Schottenring 30

Alexander Jedlicka 
Leiter Public Relations, Konzernpressesprecher 
Tel.: +43 (0)50 350-21029 
Fax: +43 (0)50 350 99-21029 
E-Mail:  alexander.jedlicka@vig.com

Nina Higatzberger
Leiterin Investor Relations
Tel.: +43 (0)50 350-21920
Fax: +43 (0)50 350 99-21920
E-Mail:  nina.higatzberger@vig.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Vienna Insurance Group
             Schottenring 30
             A-1011 Wien
Telefon:     +43(0)50 350-21919
FAX:         +43(0)50 350 99-23303
Email:        investor.relations@vig.com 
WWW:      www.vig.com
Branche:     Versicherungen
ISIN:        AT0000908504
Indizes:     WBI, ATX Prime, ATX
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch

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    Emittent: Vienna Insurance Group Schottenring 30 A-1011 Wien Telefon: +43(0)50 350-21919 FAX: +43(0)50 350 99-23303 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000908504 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Prague Stock Exchange Sprache: Deutsch ...

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    Emittent: Vienna Insurance Group Schottenring 30 A-1011 Wien Telefon: +43(0)50 350-21919 FAX: +43(0)50 350 99-23303 Email: investor.relations@vig.com WWW: www.vig.com Branche: Versicherungen ISIN: AT0000908504 Indizes: WBI, ATX Prime, ATX Börsen: Börse: Prague Stock Exchange, Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch ...