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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-Hauptversammlung: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Einberufung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G                                       
zur
99. ordentlichen Hauptversammlung
der                                   
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft

Innsbruck
FN 32942w
ISIN AT0000625504 (Stammaktien)
ISIN AT0000625538 (Vorzugsaktien)

 

                       Freitag, 12. Mai 2017 um 10.00 Uhr
                          Stadtforum 1, 6020 Innsbruck
 

Tagesordnung
 


  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das
     Geschäftsjahr 2016 mit dem Bericht des Aufsichtsrates, des Vorschlags für
     die Gewinnverwendung sowie des Corporate Governance-Berichtes; Vorlage des
     Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2016
      
  2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des Geschäftsjahres
     2016
      
  3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
     Geschäftsjahr 2016
      
  4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
     das Geschäftsjahr 2016

  5. Wahlen in den Aufsichtsrat

  6. Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder des
     Aufsichtsrates

  7. Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2018
      
  8. Widerruf der in der 98. ordentlichen Hauptversammlung vom 11.05.2016
     erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
     Abs 1 Z 7 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger
     Ermächtigung des Vorstandes bis zum 11. November 2019 zum Erwerb eigener
     Aktien bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 65 Abs
     1 Z 7 AktG (zum Zweck des Wertpapierhandels).
      
  9. Widerruf der in der 98. ordentlichen Hauptversammlung vom 11.05.2016
     erteilten Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
     Abs 1 Z 4 AktG im nicht ausgenützten Umfang unter gleichzeitiger
     Ermächtigung des Vorstandes bis zum 11. November 2019 zum Erwerb eigener
     Aktien für eigene Arbeitnehmer, leitende Angestellte, Mitglieder des
     Vorstandes sowie Aufsichtsrates bis zu maximal 5 % des Grundkapitals der
     Gesellschaft gemäß § 65 Abs 1 Z 4 AktG.
      


 
                        UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
 
Folgende Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab Freitag,
21. April 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.btv.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
 

* Jahresabschluss mit Lagebericht
* Corporate Governance-Bericht
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
* Vorschlag für die Gewinnverwendung
* Bericht des Aufsichtsrates
 
jeweils für das Geschäftsjahr 2016;
 
* Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
* Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu
  Tagesordnungspunkt 5 gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.
 
 
       HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am Freitag, 21. April 2017 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 6020 Innsbruck, Stadtforum 1, Bereich ,,Recht und
Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, zugeht. Jedem Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG,
in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am Mittwoch, 03. Mai 2017 der Gesellschaft
entweder per Telefax an +43 512 5333-1508 oder an 6020 Innsbruck, Stadtforum 1,
Bereich ,,Recht und Beteiligungen", Herr Dr. Stefan Heidinger, oder per E-Mail
an  hauptversammlung@btv.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als
PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines
Aufsichtsratsmitgliedes tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der
vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.btv.at zugänglich.
 
             NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich ausschließlich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des Dienstag, 02. Mai 2017 (Nachweisstichtag).
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer am
Nachweisstichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Dies gilt
auch für Aktionäre, die Vorzugsaktien halten. Gemäß § 12a AktG gewähren
Vorzugsaktien ohne Stimmrecht die jedem Aktionär aus der Aktie zustehenden
Rechte (z.B. Teilnahme an HV, Fragerecht, etc.), grundsätzlich jedoch kein
Stimmrecht.
 
Nachweis
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens bis Dienstag,
09. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten
Adressen zugehen muss.
 
per Post:         Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck


per Telefax:    +43 512 5333-1508
per SWIFT:     BTVAAT22 (falls möglich als Message Type MT599)
 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 

* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
  zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
  Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
  Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, Depotnummer
  anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

 
Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag Dienstag, 02. Mai 2017 beziehen.
 
Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
 
Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung in der Disposition über ihre Aktien nicht
blockiert; können über diese daher auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
 

                        VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat

das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden.
 
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Donnerstag, 11. Mai 2017,
15.00 Uhr (MESZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:
 
per Post:         Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
z.H. Frau Michaela Wrede
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
 

per Telefax:    +43 512 5333-1508
 
per E-Mail:       hauptversammlung@btv.at, wobei die Vollmacht in Textform,

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist
 
oder am Tag der Hauptversammlung bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort überreicht werden.
 
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.btv.atabrufbar.
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht. Am Tag der Hauptversammlung ist ein Widerruf
dann wirksam, wenn er zumindest in Textform spätestens bei der Registrierung
vorgelegt wird.
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
 
Eine Übermittlung der Vollmacht ist per SWIFT an BTVAAT22 (falls möglich als
Message Type MT599) möglich.
 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 55.000.000,-- und ist eingeteilt in 25.000.000 Stamm-
Stückaktien und 2.500.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 15.537 Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr
keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 24.984.463.
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage eines gültigen
Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:45 Uhr.
 
Innsbruck, im April 2017
 
 
                                  Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft
Recht und Beteiligungen
Herrn Dr. Stefan Heidinger
Stadtforum 1
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5333 - 1500

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG 
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        btv@btv.at
WWW:      www.btv.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625504
Indizes:     WBI
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien 
Sprache:    Deutsch

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