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Bank für Tirol und Vorarlberg AG

EANS-Kapitalmarktinformation: Bank für Tirol und Vorarlberg AG
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigungen Gebrauch zu machen
und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Bank für Tirol und Vorarlberg
Aktiengesellschaft (BTV)

Veröffentlichung gemäß § 119 Abs. 7 und 9 BörseG 2018 iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2018

Der Vorstand der BTV hat am 05.07.2021 beschlossen, von der in der
Hauptversammlung vom 10.06.2020 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für
ein Angebot dieser Aktien für Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG
Gebrauch zu machen und beschließt weiters ein Programm zum Rückkauf eigener
Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das
Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 119 Abs. 7 und 9
BörseG 2018 und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2018 veröffentlicht:

  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 10.06.2020.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am
     10.06.2020 gemäß § 2 VeröffentlichungsV 2018 iVm § 119 Abs. 7 BörseG 2018
     über ein Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro
     adhoc) und auf der Internetseite der BTV www.btv.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogrammes: am 08.07.2021; voraussichtliche Dauer bis
     19.07.2021.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stammaktien
     der BTV (ISIN: AT0000625504).
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 4.000 Stück Stammaktien der BTV,
     das entspricht einem Anteil am gesamten Grundkapital von ca. 0,012 %.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
     der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
     Stammaktien der BTV an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um
     nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim Rückerwerb zu leistende
     Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten
     amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der BTV an den dem Erwerb
     vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr als 20% übersteigen.
  7. Die Rückkäufe erfolgen über die Börse und/oder unter Beachtung der
     aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck der
     Rückkäufe ist, diese Aktien für die Vorstandsvergütung (variabler Anteil
     der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG in Aktien) zu verwenden. Der Vorstand
     behält sich vor, die zurückgekauften Aktien auch für Vorstandsvergütungen
     gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die BTV beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und 7 der
     VeröffentlichungsV 2018 im Internet über die Homepage der BTV, www.btv.at,
     zu erfüllen.




Rückfragehinweis:
Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, Bereich Recht und
Beteiligungen, Dr. Stefan Heidinger, +43-505333-1500,  stefan.heidinger@btv.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Bank für Tirol und Vorarlberg AG
             Stadtforum 1
             A-6020 Innsbruck
Telefon:     +43(0)5 05 333
FAX:         +43(0)5 05 333- 1408
Email:        info@btv.at
WWW:      www.btv.at
ISIN:        AT0000625504, AT0000625538
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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