EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG
Einladung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
-------------------------------------------------------------------------------- C-QUADRAT Investment AG Einladung zu der am 27. Mai 2010 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Stubenring 2, 1010 Wien stattfindenden 23. (ordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht über das Geschäftsjahr 2009, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und Vorlage des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2009 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.Dezember 2009 ausgewiesenen Bilanzgewinns 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010
7. Wahlen in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den Artikeln II., V., VI., VII., VIII. und IX. zur Anpassung an die geänderten gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere an das Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009.
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 17.05.2010 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21.05.2010 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag.Kerstin Kienleitner
Depotbestätigungen können NICHT per SWIFT übermittelt werden (§ 262 Abs 20 AktG).
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code); Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen; Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs; Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung; Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (17.05.2010) beziehen und wird in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 06.05.2010 der Gesellschaft ausschließlich per Post an der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH.: Mag. Kerstin Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5% des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17.05.2010 der Gesellschaft entweder per Post an C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, zugeht. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind spätestens ab 06.05.2010 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-quadrat.at --> Investor Relations --> Hauptversammlung zugänglich.
Unterlagen zur Hauptversammlung
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 06.05.2010 zur Einsicht der Aktionäre in den Geschäftsräumlichkeiten der C-QUADRAT Investment AG auf:
Jahresabschluss 2009 samt Lagebericht Corporate Governance Bericht Konzernabschluss samt Konzernlagebericht Vorschlag für die Gewinnverwendung Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009 Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 8. Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7. gemäß § 87 Abs 2 AktG Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen Geschäftsbericht 2009
Diese Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung, insbesondere das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind spätestens ab 06.05.2010 im Internet unter www.c-quadrat.at --> Investor Relations --> Hauptversammlung zugänglich.
Vertretung durch Bevollmächtigte
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen) Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 25.05.2010, bis 16 Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner, Stubenring 2, 1010 Wien Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Frau Mag. Kerstin Kienleitner
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c- quadrat.at --> Investor Relations --> Hauptversammlung abrufbar.
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a AktG sinngemäß.
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht ausüben werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft in 4.363.200 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien eingeteilt, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.
Wien, im April 2010 Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Mag. Kerstin Kienleitner
Recht, Steuern und Compliance
Tel.: +43 1 515 66-322
C-QUADRAT Investment AG
Stubenring 2
A-1010 Wien
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000613005
WKN:
Index: Standard Market Auction
Börsen: Frankfurt / Amtlicher Handel
Wien / Amtlicher Handel
Original content of: C-QUADRAT Investment AG, transmitted by news aktuell