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EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG

Einladung

zu der am 8. Mai 2015 um 11 Uhr am Sitz der Gesellschaft, Schottenfeldgasse 20,
1070 Wien stattfindenden

28. (ordentlichen) Hauptversammlung
der C-QUADRAT Investment AG

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht
über das Geschäftsjahr 2014, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und Vorlage
des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2014

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31. Dezember
2014 ausgewiesenen Bilanzgewinns

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2014

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2014

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

6. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für den Jahres-
und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015

7. Beschlussfassung über die Umstellung der Nennbetragsaktien auf
nennwertlose Stückaktien im Wege einer Änderung der Satzung in dem Art. III.

8. Beschlussfassung über den Widerruf der bestehenden Ermächtigung zum
zweckfreien Rückerwerb eigener Aktien gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom
3. Mai 2013 unter gleichzeitiger Beschlussfassung über die Ermächtigung des
Vorstands auf den Inhaber lautende eigene nennwertlose Stückaktien bis höchstens
10% des Grundkapitals der C-QUADRAT Investment AG während einer Geltungsdauer
von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung zu einem niedrigsten Gegenwert,
der einem Börsekurs von EUR 1,-- entspricht und zu einem höchsten Gegenwert, der
einem Börsekurs von EUR 60,-- entspricht zu erwerben. Der Vorstand ist weiters
ermächtigt, zurück erworbene Aktien ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss
einzuziehen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich
aus einer solchen Einziehung ergeben, zu beschließen.

9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands, die
Wiederveräußerung er-worbener eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates
gemäß § 65 Abs. 1b AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung und unter
Ausschluss des Bezugs-rechts der Aktionäre auf eine andere Art als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot durchzuführen.

10. Wahlen in den Aufsichtsrat


Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
28.04.2015  (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 05.05.2015 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:

o per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH.:
Herr Mag. Georg Ditfurth;
o per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Herr
Mag. Georg Ditfurth;
o per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt unter
Angabe der ISIN AT0000613005).

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

o Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
o Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
o Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005;
o Depotnummer bzw eine sonstige Bezeichnung;
o Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (28.04.2015)
beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG

Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 17.04.2015 der Gesellschaft ausschließlich per Post an
der Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5%
des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 28.04.2015 der Gesellschaft entweder per
Post an C-QUADRAT Investment AG, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG,
Faxnummer: +43/1/51566-359, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind spätestens ab 17.04.2015 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.c-quadrat.at -> Investor Relations -> Hauptversammlung
zugänglich.

Unterlagen zur Hauptversammlung

Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung,
insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,
stehen spätestens ab 17.04.2015 im Internet unter www.c-quadrat.at -> Investor
Relations -> Hauptversammlung zum Download zur Verfügung:

o Jahresabschluss 2014 samt Lagebericht;
o Corporate Governance Bericht 2014;
o Konzernabschluss samt Konzernlagebericht;
o Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014;
o Geschäftsbericht 2014;
o Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen;
o Bericht des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b AktG iVm §§ 170 Abs 2 und 153 Abs 4
AktG über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses der Aktionäre im Fall
der Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien;
o Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 10. (inkl. Vorschlag
für die Gewinnverwendung);
o Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu TOP 10 gemäß § 87
Abs. 2 AktG

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt
werden können.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 06.05.2015, bis 12
Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:

Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH.: Herr
Mag. Georg Ditfurth; Per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-
359, zH.: Herr Mag. Georg Ditfurth.

Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-
quadrat.at -> Investor Relations -> Hauptversammlung abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstands bzw die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung
der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht
ausüben werden.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 4.363.200 auf Inhaber lautende Nennbetragsaktien eingeteilt, von
denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10:00 Uhr.

Wien, im April 2015    Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Andreas Wimmer
Vorstand
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 316
E-Mail:  a.wimmer@investmentfonds.at 
www.c-quadrat.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    C-QUADRAT Investment AG
             Schottenfeldgasse 20
             A-1070 Wien
Telefon:     +43 1 515 66-0
FAX:         +43 1 515 66-159
Email:        c-quadrat@investmentfonds.at
WWW:      www.c-quadrat.com
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        AT0000613005
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien 
Sprache:    Deutsch

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