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EANS-Hauptversammlung: C-QUADRAT Investment AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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C-QUADRAT Investment AG

                                        
                                   Einladung
                                        

zu der am 21. September 2015 um 16.30 Uhr am Sitz der Gesellschaft,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien stattfindenden
 
29. (außerordentlichen) Hauptversammlung der C-QUADRAT Investment AG
                                        

Tagesordnung
  
1. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in Art. II zur Anpassung an
den geänderten Unternehmensgegenstand auf Grund der erfolgten Zurücklegung der
Konzession gemäß Wertpapieraufsichtsgesetz 2007.
 
 
Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des
11.09.2015 (Nachweisstichtag).
 
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Es genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die
der Gesellschaft spätestens am 16.09.2015 ausschließlich unter einer der
nachgenannten Adressen zugehen muss:
 
· per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH Herrn
Mag. Christoph Pálffy;
· per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-359, zH Herrn Mag.
Christoph Pálffy;
· per SWIFT an die Adresse BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt unter
Angabe der ISIN AT0000613005).
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
 
· Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code);
· Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen;
· Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT0000613005;
· Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung;
· Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag (11.09.2015)
beziehen und wird nur in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen.
 
Die Aktionäre werden durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
 

Hinweise auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG
 
Aktionäre deren Anteil zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragsstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 02.09.2015 der Gesellschaft ausschließlich per Post an
die Adresse C-QUADRAT Investment AG, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy,
Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5%
des Grundkapitals) seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind, und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter
als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Aktionäre, deren Anteil zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur Beschlussfassung samt
Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 10.09.2015 der Gesellschaft entweder per
Post
an C-QUADRAT Investment AG, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy, Schottenfeldgasse
20, 1070 Wien, oder per Fax an C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer:
+43/1/51566-359, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy, zugeht. Bei einem Vorschlag zur
Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Für den Nachweis der
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
 
Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110
und 118 AktG sind spätestens ab 28.08.2015 auf der Internetseite der
Gesellschaft
unter www.c-quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich.
 

Unterlagen zur Hauptversammlung
 
Die nachfolgenden Unterlagen und weitere Informationen zur Hauptversammlung,
insbesondere ein Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,
stehen spätestens ab 28.08.2015 im Internet unter www.c-quadrat.at/Investor
Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung:
 
· Beschlussvorschlag zum Tagesordnungspunkt 1;
· Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.

 
Vertretung durch Bevollmächtigte
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten (natürlichen oder juristischen)
Person in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere Personen bevollmächtigt
werden können.
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am 18.09.2015, bis 12
Uhr ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen einzulangen:
 
Per Post: C-QUADRAT Investment AG, Schottenfeldgasse 20, 1070 Wien, zH Herrn
Mag. Christoph Pálffy; per Fax: C-QUADRAT Investment AG, Faxnummer: +43/1/51566-
359, zH Herrn Mag. Christoph Pálffy.
 
Ein Vollmachtformular (samt Formular zum Widerruf der Vollmacht) wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.c-
quadrat.at/Investor Relations/Hauptversammlung abrufbar.
 
Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt §
10a Abs 3 AktG sinngemäß.
 
Es wird weiters darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft, die Mitglieder des
Vorstands bzw. die Mitglieder des Aufsichtsrates eine ihr/ihnen für die Ausübung
der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung erteilte Stimmrechtsvollmacht nicht
ausüben werden.

 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
 
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft in 4.363.200 auf nennwertlose Stückaktien eingeteilt, von denen
jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung daher 4.363.200 Stück.
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw.
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 16:00 Uhr.
 
Wien, im August 2015                                                            
                             
Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Mag. Christoph Pálffy
Schottenfeldgasse 20
A-1070 Wien
Tel.: +43 1 515 66 0
E-Mail:  c.palffy@investmentfonds.at 
www.c-quadrat.com

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    C-QUADRAT Investment AG
             Schottenfeldgasse 20
             A-1070 Wien
Telefon:     +43 1 515 66-0
FAX:         +43 1 515 66-159
Email:        c-quadrat@investmentfonds.at
WWW:      www.c-quadrat.com
Branche:     Finanzdienstleistungen
ISIN:        AT0000613005
Indizes:     Standard Market Auction
Börsen:      Amtlicher Handel: Frankfurt, Wien 
Sprache:    Deutsch

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  • 24.08.2015 – 08:45

    EANS-Hinweisbekanntmachung: C-QUADRAT Investment AG / Halbjahresfinanzbericht

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