Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Bundesrat will Vogelfang in Deutschland einführen
- Länderkammer
legt geändertes Naturschutzgesetz vor -
Aachen/Berlin (ots)
Der Fang von Sing- und Zugvögeln zur Käfighaltung könnte auch in Deutschland bald wieder möglich sein. Wie am Dienstag das Komitee gegen den Vogelmord in Aachen mitteilte, hat der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Naturschutzgesetzes beschlossen, über die in Kürze im Bundestag endgültig abgestimmt werden soll.
"Dies ist ein klarer Verstoß gegen die Europäische Vogelschutzrichtlinie, die den Fang von Vögeln zur Käfighaltung eindeutig verbietet", erklärt hierzu Eugen Tönnis vom Komitee gegen den Vogelmord. Die Haltung von Stieglitzen, Gimpeln und Finken sei in einigen Gebieten Deutschlands, allen voran dem Harz und den Grenzregionen zu Belgien, zwar immer noch weit verbreitet, allerdings dürften die Vogelliebhaber nur Zuchtvögel besitzen. Seit Jahrzehnten schon würden keine Genehmigungen mehr zum Fang von Wildtieren ausgegeben. Außer Vögel seien von der geplanten Regelung auch nahezu sämtliche einheimischen Säugetiere, Amphibien und Reptilien sowie zahlreiche Insekten betroffen. "Die Natur würde zum Selbstbedienungsladen für Tierhalter, Schmetterlings- und Käfersammler degradiert", empört sich Tönnis.
Die endgültige Entscheidung liege nun beim Bundestag, dessen Fraktionen in den ersten Novembertagen abschließend über das neue Naturschutzgesetz beraten würden. Die Tierschützer haben bereits angekündigt, umgehend ein verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof einzuleiten, sollte der Vogelfang in Deutschland wieder ermöglicht werden.
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