Komitee gegen den Vogelmord e. V.
Malta eröffnet Frühlingsjagd auf Zugvögel
EU-Kommission und Vogelschützer entsenden Experten gegen Wilderei
Valetta (ots)
Obwohl sie in Deutschland seit Jahren immer seltener werden, wird in Malta am Karfreitag wieder die Frühlingsjagd auf heimkehrende Zugvögel eröffnet. Insgesamt sind in diesem Jahr auf der Mittelmeerinsel wieder 39 verschiedene Zugvogelarten zum Abschuss freigegeben, von denen nach Angaben des Bonner Komitees gegen den Vogelmord rund die Hälfte in Deutschland auf den Roten Listen geführt werden. "Überall in Deutschland kehren in diesen Tagen Zugvögel in ihre Brutgebiete zurück und warten dort vergeblich auf ihre Partner, die längst abgeschossen, ausgestopft und verkauft worden sind.", so Axel Hirschfeld, Sprecher des Komitees. So erlaube das maltesische Jagdgesetz weiterhin, dass Stieglitze, Erlenzeisige, Girlitze, Kernbeisser, Buch- und Grünfinken noch bis bis zum 10. April mit grossen Schlagnetzen gefangen und Turteltauben sowie Wachteln von Karfreitag an bis zum 22. Mai geschossen werden. Hirschfeld: "Wir gehen von mehr als 1,5 Millionen geschossenen Vögeln pro Jahr aus. Dazu kommen noch einmal einige Hunderttausend Greifvögel, Reiher, Störche, Bienenfresser und Pirole, die für illegale Trophäensammlungen gewildert werden"
Um gegen die unkontrollierte Wilderei vorzugehen wird das Komitee in diesem April - analog und parallel zu seinen seit Jahren erfolgreichen Aktionen in Italien - mit freiwilligen Helfern Brennpunkte der illegalen Jagd überwachen sowie illegale Fanggeräte aufspüren und unschädlich machen. Mit der maltesischen Umweltpolizei wurde deshalb im Frühjahr 2004 eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Um die Wilderei in diesem Frühling für die Brüsseler EU-Kommission zu dokumentieren, hat auch der neue Umweltkommissar Stavros Dimas angekündigt, Anfang April ein sechsköpfiges Inspektorenteam nach Malta zu entsenden. Hintergrund der Inspektion ist nach Angaben einer Kommissionssprecherin die Tatsache, daß der EU-Neuling Malta "die europaweit höchste Rate an Verstößen gegen die Vogelschutzrichtlinie bzw. lokale Jagdbestimmungen aufweist."
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