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Internetshops: Worauf Anwender beim Einstieg ins E-Commerce achten sollten

München (ots)

AGB, Widerrufs- und Rückgaberechte sind "Pflicht"
/ Zahlreiche Sonderregelungen beim Bestellvorgang / ComputerPartner
rät, sich sorgfältig juristisch abzusichern
München, 31. Mai 2004 - Warenrücksendungen, Fehler bei AGB und bei
Kundendaten - die Fallstricke für Privatpersonen oder Händler, die
ihre Produkte über einen eigenen Online-Shop im Internet verkaufen
möchten, sind gut versteckt. Wer einen Internet-Shop gründen möchte,
sollte deshalb unbedingt bestimmte rechtliche Regeln einhalten. Die
Handelszeitschrift ComputerPartner erklärt in ihrer aktuellen Ausgabe
(22/2004), worauf es ankommt und wie sich Online- Shop-Betreiber
juristisch absichern können.
Schon bei der Wahl des Domainnamens ist Vorsicht geboten. Leicht
werden bestehende Namens- oder Firmenrechte, Orts- und geschützte
Markenbezeichnungen verletzt. Dann müssen Anwender mit Abmahnung
rechnen. Zudem muss der Name gewechselt werden - was, wenn der Shop
schon bekannt ist, einen erheblichen Einbruch der Anzahl der Kunden
bedeuten kann. Eine gründliche Namens- und Markenrechts-Recherche im
Vorfeld der Gründung ist deshalb unerlässlich, so ComputerPartner.
Ebenso sind juristisch geprüfte Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(AGB) unerlässlich. Sie sind das rechtliche Grundgerüst des Online-
Shops, weil sie wesentliche Fragen zum Vertragsschluss, zur
Lieferzeit, Haftung oder auch Gewährleistung regeln. Wer auf AGBs
verzichtet, der kann bei der Durchsetzung der Rechte erhebliche
Schwierigkeiten bekommen. Zudem verletzt der Betreiber die gesetzlich
bestehende Informationspflicht. Außerdem wichtig ist die
Veröffentlichung der Widerrufs- und Rückgaberechte. Fehlende
Informationen haben zur Folge, dass diese Rechte nicht erlöschen.
Somit hat der Kunde etwa auch nach sehr langer Zeit die Möglichkeit,
die gekaufte Ware zurückzugeben.
Ein juristischer Fallstrick ist auch die Speicherung von
Kundendaten. Ein Internetshop ohne Speicherung von Kundendaten ist
technisch nicht denkbar, allerdings muss der Kunde ordnungsgemäß über
den Verbleib seiner Daten informiert werden. Wer sich nicht an die
Datenschutzbestimmungen hält, handelt wettbewerbswidrig und muss mit
einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Schließlich gelten auch beim Bestellvorgang einige juristische
Sonderregeln, wie die Pflicht zur Angabe von Versandkosten oder die
der unverzüglichen Bestätigung der Bestellung. Fehler können hier zur
Folge haben, dass keine wirksamen Verträge geschlossen werden oder
der Shop sogar wettbewerbswidrig ist, berichtet die
Handelszeitschrift.
ComputerPartner rät: Wer einen Online-Shop betreibt oder vorhat,
ins E-Commerce einzusteigen, der sollte sich mit den juristischen
Regeln vertraut machen und sich bei Unsicherheiten ausführlich
rechtlich beraten lassen.
Für Rückfragen:	
Marzena Fiok, Redaktion ComputerPartner,
Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
ComputerPartner, die Handelszeitschrift für Informationstechnologie,
Telekommunikation und Consumer Electronics, ist eine Publikation der
IDG Business Verlag GmbH in München, einer Tochtergesellschaft des
weltweit größten Fachverlages für IT-Informationen, der
International Data Group (IDG) in Boston, Massachusetts, USA
ots-Originaltext: ComputerPartner
Digitale Pressemappe: 
http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=7201

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