Internetshops: Worauf Anwender beim Einstieg ins E-Commerce achten sollten
München (ots)
AGB, Widerrufs- und Rückgaberechte sind "Pflicht" / Zahlreiche Sonderregelungen beim Bestellvorgang / ComputerPartner rät, sich sorgfältig juristisch abzusichern
München, 31. Mai 2004 - Warenrücksendungen, Fehler bei AGB und bei Kundendaten - die Fallstricke für Privatpersonen oder Händler, die ihre Produkte über einen eigenen Online-Shop im Internet verkaufen möchten, sind gut versteckt. Wer einen Internet-Shop gründen möchte, sollte deshalb unbedingt bestimmte rechtliche Regeln einhalten. Die Handelszeitschrift ComputerPartner erklärt in ihrer aktuellen Ausgabe (22/2004), worauf es ankommt und wie sich Online- Shop-Betreiber juristisch absichern können.
Schon bei der Wahl des Domainnamens ist Vorsicht geboten. Leicht werden bestehende Namens- oder Firmenrechte, Orts- und geschützte Markenbezeichnungen verletzt. Dann müssen Anwender mit Abmahnung rechnen. Zudem muss der Name gewechselt werden - was, wenn der Shop schon bekannt ist, einen erheblichen Einbruch der Anzahl der Kunden bedeuten kann. Eine gründliche Namens- und Markenrechts-Recherche im Vorfeld der Gründung ist deshalb unerlässlich, so ComputerPartner.
Ebenso sind juristisch geprüfte Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unerlässlich. Sie sind das rechtliche Grundgerüst des Online- Shops, weil sie wesentliche Fragen zum Vertragsschluss, zur Lieferzeit, Haftung oder auch Gewährleistung regeln. Wer auf AGBs verzichtet, der kann bei der Durchsetzung der Rechte erhebliche Schwierigkeiten bekommen. Zudem verletzt der Betreiber die gesetzlich bestehende Informationspflicht. Außerdem wichtig ist die Veröffentlichung der Widerrufs- und Rückgaberechte. Fehlende Informationen haben zur Folge, dass diese Rechte nicht erlöschen. Somit hat der Kunde etwa auch nach sehr langer Zeit die Möglichkeit, die gekaufte Ware zurückzugeben.
Ein juristischer Fallstrick ist auch die Speicherung von Kundendaten. Ein Internetshop ohne Speicherung von Kundendaten ist technisch nicht denkbar, allerdings muss der Kunde ordnungsgemäß über den Verbleib seiner Daten informiert werden. Wer sich nicht an die Datenschutzbestimmungen hält, handelt wettbewerbswidrig und muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.
Schließlich gelten auch beim Bestellvorgang einige juristische Sonderregeln, wie die Pflicht zur Angabe von Versandkosten oder die der unverzüglichen Bestätigung der Bestellung. Fehler können hier zur Folge haben, dass keine wirksamen Verträge geschlossen werden oder der Shop sogar wettbewerbswidrig ist, berichtet die Handelszeitschrift.
ComputerPartner rät: Wer einen Online-Shop betreibt oder vorhat, ins E-Commerce einzusteigen, der sollte sich mit den juristischen Regeln vertraut machen und sich bei Unsicherheiten ausführlich rechtlich beraten lassen.
Für Rückfragen: Marzena Fiok, Redaktion ComputerPartner, Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
ComputerPartner, die Handelszeitschrift für Informationstechnologie, Telekommunikation und Consumer Electronics, ist eine Publikation der IDG Business Verlag GmbH in München, einer Tochtergesellschaft des weltweit größten Fachverlages für IT-Informationen, der International Data Group (IDG) in Boston, Massachusetts, USA
ots-Originaltext: ComputerPartner
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