ComputerPartner: Augen auf bei den AGBs
München (ots)
Viele Allgemeine Geschäftsbedingungen enthalten Klauseln, die rechtlich nicht zulässig sind / Besonders viele falsche Bestimmungen in Verträgen beim Internethandel / ComputerPartner berichtet über häufig verwendete, aber unwirksame Klauseln
München, 4. August 2005 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) gehören heutzutage zu jedem Vertrag. Doch was eigentlich der Klärung zwischen Vertragspartnern dienen soll, sorgt in der Praxis oftmals für Verwirrung: Kunden verstehen das Juristendeutsch nicht und verunsicherte Händler fügen Klauseln ein, die rechtlich nicht zulässig sind. In seiner aktuellen Ausgabe (31/2005) hat die Handelszeitschrift ComputerPartner deshalb Kaufvertragsklauseln unter die Lupe genommen, die weit verbreitet sind, aber den gesetzlichen Regelungen nicht entsprechen.
In zahlreichen Kaufverträgen wird nach wie vor nur eine Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monaten übernommen. Bis 2002 war das richtig. Aber seit drei Jahren gelten für die Verbraucher wesentlich längere Gewährleistungsansprüche, schreibt Rechtsanwalt Johannes Richard in ComputerPartner. Bei Gebrauchtware haben die Käufer 12 Monate einen Anspruch auf Gewährleistung, bei Neuware sogar 24 Monate.
Ebenfalls häufig findet man in den AGBs von Kaufverträgen die Formulierung "Bei Mängeln trägt der Verbraucher die Rücksendekosten". Diese Klausel verstößt gegen das Bürgerliche Gesetzbuch. Laut BGB muss nämlich der Verkäufer die Transportkosten bei Mängeln an der Ware übernehmen, so ComputerPartner.
Besonders in Verträgen zum Internetkauf taucht regelmäßig die Bestimmung auf, dass der Versand auf Verantwortung und Gefahr des Käufers erfolgt. Diese Geschäftsbedingung ist ebenfalls unwirksam. Laut gesetzlicher Regelung geht im Versendungskauf die Gefahr für die Beschädigung der Ware erst dann auf den Käufer über, wenn dieser tatsächlich die Ware unbeschädigt erhalten hat.
ComputerPartner rät deshalb den Käufern wie Verkäufern, das Kleingedruckte sorgfältig lesen und gemäß der aktuellen Rechtsprechung zu prüfen. Ansonsten werden die AGBs schnell zur Stolperfalle. Und gerade beim Kauf über das Internet sollten Verbraucher genau hinschauen. Hier finden sich besonders oft Klauseln, die rechtlich unwirksam sind. Der Grund: Der Gesetzgeber hat hier erst vor kurzem gesetzliche Bestimmungen überarbeitet.
Für Rückfragen: Marzena Fiok, Chefreporterin ComputerPartner, Tel. 089/ 360 08-361, Fax 089/ 360 86-389
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