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Oberbank AG

EANS-News: Oberbank AG /

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  Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der
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Aktien/Aktienrückkauf

Linz (euro adhoc) - Veröffentlichung des Beschlusses, von einer Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2,4 und 5 VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 07. April 2009 beschlossen, von der in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2008 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen der Mitarbeiteraktion Gebrauch zu machen und hat ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden Rückkaufprogramm beschlossen; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der  Hauptversammlung  ist  der  27.  Mai
      2008.

   2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 29.  Mai
      2008.

   3. Beginn des Rückkaufprogramms: 3 Börsetage  nach  dieser  Veröffentlichung;
      voraussichtliche Dauer bis 20. April 2009.

   4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien
      der Oberbank AG.

   5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 50.000  Stück  Stammaktien  der
      Gesellschaft,   das   entspricht   einem   Anteil   am   stimmberechtigten
      Grundkapital der Gesellschaft von ca 0,2% und am gesamten Grundkapital von
      ca 0,18%.

   6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
      der an der Wiener Börse festgestellten  amtlichen  Einheitskurse  für  die
      Stammaktien  der  Oberbank  AG  an  den  dem  Erwerb  vorausgehenden  drei
      Börsetagen  um  nicht  mehr  als  20%  unterschreiten,  der  höchste  beim
      Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der  Wiener
      Börse festgestellten  amtlichen  Einheitskurse  für  die  Stammaktien  der
      Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr
      als 20% übersteigen.

   7.  Der  Rückkauf  erfolgt  über  die  Börse  und/oder  unter  Beachtung  der
      aktienrechtlichen Beschränkungen  auch  außerhalb  der  Börse.  Zweck  des
      Rückkaufs ist in erster Linie,  diese  Aktien  zur  Deckung  der  von  der
      Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion zu  verwenden.  Der  Vorstand
      behält sich vor, die zurückgekauften  Aktien  auch  für  den  Zweck  einer
      künftigen   Ausweitung   der   Mitarbeiteraktion    bzw    für    künftige
      Mitarbeiteraktionen zu verwenden.

   8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine

   9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten  gemäß  §§  6
      und 7 der VeröffentlichungsV  2002  im  Internet  über  die  Homepage  der
      Gesellschaft, www.oberbank.at, zu erfüllen.

Linz, am 7. April 2009

Der Vorstand

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Rückfragehinweis:

Mag. Stefan Haasbauer
0732 / 7802 - 7429

Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wiener Börse AG / Geregelter Freiverkehr

Original content of: Oberbank AG, transmitted by news aktuell

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