EANS-News: Oberbank AG
Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der
Oberbank AG zum Rückerwerb eigener Aktien gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent/Meldungsgeber verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------------
Aktien/Banken/Oberbank
Linz (euro adhoc) - Die Hauptversammlung der Oberbank AG, Linz (FN 79063w) vom 27.5.2009 hat folgenden Beschluss gefasst, der hiermit gem. § 65 Abs. 1 Z 8 AktG und gem. § 2 der VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht wird:
Die Hauptversammlung ermächtigt den Vorstand gemäß § 65 Abs. 1 Z. 8 AktG zum Erwerb eigener Aktien. Der Handel in eigenen Aktien als Erwerbszweck wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Anteil der zu erwerbenden Aktien darf 10% des Grundkapitals nicht übersteigen. Der Gegenwert pro zu erwerbender Stückaktie darf jeweils EUR3 nicht unterschreiten. Der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf nicht mehr als 20% über dem Durchschnitt der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Aktien der Oberbank AG an den der Ausübung dieser Ermächtigung vorangegangenen drei Börsetagen liegen.
Der Vorstand ist ermächtigt, aufgrund dieses Beschlusses erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern. Der Vorstand ist verpflichtet, das jeweilige Rückkaufprogramm sowie dessen Dauer und ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm unmittelbar vor Durchführung entsprechend den Bestimmungen des Börsegesetzes zu veröffentlichen. Jedes Rückkauf- und gegebenenfalls Wiederverkaufsprogramm muss dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Aktionäre gemäß § 47 a AktG entsprechen. Der mit den von der Gesellschaft gemäß § 65 Abs. 1 Z. 1, 4, 7 und 8 AktG erworbenen Aktien verbundene Anteil am Grundkapital darf zusammen mit den anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10 von 100 des Grundkapitals nicht übersteigen. Diese Ermächtigung beginnt am 27.Mai 2009 und hat eine Laufzeit von 30 Monaten.
Der gegenständliche Beschluss wurde auch auf der Website des Unternehmens, {www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at], veröffentlicht.
Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Gerald Straka 0043 / 732 / 7802 - 7221 gerald.straka@oberbank.at
Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Gerald Straka
0043 / 732 / 7802 - 7221
gerald.straka@oberbank.at
Branche: Banken
ISIN: AT0000625108
WKN:
Index: WBI
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr
Original content of: Oberbank AG, transmitted by news aktuell