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Oberbank AG

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG 
zu der am Dienstag, dem 8. Mai 2012, um 10.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
132. ordentlichen Hauptversammlung 
der Aktionäre der Oberbank AG


TAGESORDNUNG



1.      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes für
das Geschäftsjahr 2011 mit dem Bericht des Aufsichtsrates sowie des Corporate
Governance Berichtes; Vorlage des Konzernabschlusses und des
Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2011

2.      Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes des
Geschäftsjahres 2011

3.      Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011

4.      Wahlen in den Aufsichtsrat

5.      Beschlussfassung über die Festsetzung einer Vergütung an die Mitglieder
der Ausschüsse des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012 und die folgenden
Geschäftsjahre

6.      Wahl des Bankprüfers für das Geschäftsjahr 2013

7.      Beschlussfassung über
  + den Widerruf der in der 128. ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2008
erteilten Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital binnen
vier Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR720.000,-- durch Ausgabe von bis
zu 240.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien unter Ausschluss
des Bezugsrechtes der Aktionäre bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, an die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und
Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihre verbundenen
Unternehmens zu erhöhen, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, das
Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu
EUR750.000,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien zu erhöhen, wobei die Art der Aktien, der Ausgabekurs und die
Ausgabebedingungen vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgesetzt
werden, durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlage gegen Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre, sofern die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien
an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, an die
Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens dient.
Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
  + die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs
(2).

8.      Beschlussfassung über

* den Widerruf der in der 129. Hauptversammlung vom 27. Mai 2009 erteilten
Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - das
Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 8.127.000,-- durch
Ausgabe von bis zu 2.709.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu
erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen, im bisher nicht ausgenützten Umfang, unter
gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, binnen fünf Jahren ab Eintragung der
entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen
- das Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR9.375.000,--
durch Ausgabe von bis zu 3.125.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien
zu erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit
dem Aufsichtsrat festzusetzen.
* Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen.
c)      Die Satzung wird im § 4 in der Weise geändert, dass der Absatz (3) auf
folgenden Wortlaut abgeändert wird:

"(3) Der Vorstand ist binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung im Firmenbuch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das
Grundkapital der Gesellschaft gegen Bareinlagen um bis zu EUR 9.375.000,-- durch
Ausgabe von bis zu 3.125.000 Stück auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu
erhöhen und den Ausgabekurs sowie die Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem
Aufsichtsrat festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Änderungen der
Satzung, die sich aus der Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital
ergeben, zu beschließen. (Genehmigtes Kapital 2012)"


9.      Beschlussfassung über den Widerruf der in der 130. ordentlichen
Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. §65 Abs.1 Z 4 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerbs eigener Aktien zum Zweck des Angebotes
an Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Mitglieder des Vorstandes oder
Aufsichtsrates der Gesellschaft oder einem mit ihr verbundenen Unternehmens zum
Erwerb gemäß §65 Abs. 1 Z 4 AktG bis zu 5 % des Grundkapitals auf die Dauer 30
Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der 132. ordentlichen Hauptversammlung

10.     Beschlussfassung über den Widerruf der in der 130. ordentlichen
Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. §65 Abs.1 Z 7 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes zum Erwerb eigener Aktien bis zu 5 % des
Grundkapitals auf die Dauer von 30 Monaten ab dem Tag der Beschlussfassung der
132. ordentlichen Hauptversammlung zum Zweck des Wertpapierhandels gemäß §65
Abs. 1 Z 7 AktG

11.     Beschlussfassung über den Widerruf der in der 130. ordentlichen
Hauptversammlung vom 10. Mai 2010 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien gem. §65 Abs.1 Z 8 AktG im unausgenützten Umfang unter gleichzeitiger
Ermächtigung des Vorstandes zum zweckneutralen Erwerb eigener Aktien bis zu 10 %
des Grundkapitals gemäß § 65 Abs. 1 Z 8 AktG auf die Dauer 30 Monaten ab dem Tag
der Beschlussfassung der 132. ordentlichen Hauptversammlung 

12.     Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in den §§ 6 und 19 zur
Anpassung an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011


UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 17.April 2012 zur Einsicht der Aktionäre in den
Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, auf:

* Jahresabschluss mit Lagebericht,
* Corporate Governance-Bericht,
* Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
* Vorschlag für die Gewinnverwendung,
* Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011;
* Beschlussvorschläge 
* Satzungsgegenüberstellung
* Lebensläufe und Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat
zu TOP 4 gemäß §87 Abs. 2 AktG
* Bericht des Vorstandes zu TOP 7 gemäß § 170 Abs. 2 AktG iVm § 153 Abs. 4 AktG.

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine Abschrift
dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind spätestens ab
17.April 2012 außerdem im Internet www.oberbank.at zugänglich und werden auch in
der Hauptversammlung aufliegen.


HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform spätestens am 17.April 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der
Adresse 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation,
Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 26.April 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 73278-5812 oder per Post an 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung
Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.Andreas Pachinger, oder per E-Mail
{sek@oberbank.at}[HYPERLINK: mailto:sek@oberbank.at], wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
{www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at] zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 28.April
2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 3.Mai 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss:

Per Post:       Oberbank AG

        Abteilung ZSP/WV2
        z.H. Herrn Markus Zehethofer
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz

oder

Per Telefax:    +43 73277 89 40

oder

Per E-Mail:     {markus.zehethofer@oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:markus.zehethofer@oberbank.at], wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.


Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§262 Abs. 20
AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien 

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
3.Mai 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gemäß §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
* Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 28.April 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch 
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können deshalb
über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung einer
Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.


VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat
das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. 

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 7.Mai 2012, 15.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post        Oberbank AG

        Abteilung Sekretariat & Kommunikation
        z.H. Frau Kerstin Gahleitner
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz


Per Telefax:    +43 73278-58 12

Per E-Mail:      sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, 
        beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung ausschließlich:
Persönlich:     bei Registrierung zur Hauptversammlung 
        am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist
unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125 Stamm-Stückaktien
und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Jede Stamm-Stückaktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 5.920
Stamm-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 25.777.205.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung einzufinden
und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage der Depotbestätigung bzw.
eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.30 Uhr.

Linz, im April 2012

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Gerald Straka
0043 / 732 / 7802 - 7221

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Oberbank AG
             Untere Donaulände  28
             A-4020 Linz
Telefon:     +43(0)732/78 02-0
FAX:         +43(0)732/78 58 10
Email:        sek@oberbank.at
WWW:      www.oberbank.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625108, AT0000625132
Indizes:     WBI
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:    Deutsch

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