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Oberbank AG

EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einladung zur Hauptversammlung

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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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EINLADUNG 
zu der am Dienstag, dem 8. Mai 2012, um 9.00 Uhr
im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
stattfindenden
Versammlung der Vorzugsaktionäre
der Oberbank AG


TAGESORDNUNG


Beschlussfassung über
  + den Widerruf der in der 128. ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2008
erteilten Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital binnen
vier Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch -
allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR720.000,-- durch Ausgabe von bis
zu 240.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien unter Ausschluss
des Bezugsrechtes der Aktionäre bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende
Angestellte, an die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und
Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihre verbundenen
Unternehmens zu erhöhen, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, das
Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden
Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu
EUR750.000,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende
Stamm-Stückaktien zu erhöhen, wobei die Art der Aktien, der Ausgabekurs und die
Ausgabebedingungen vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgesetzt
werden, durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlage gegen Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre, sofern die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien
an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, an die
Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des
Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens dient.
Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen;
  + die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs
(2).

UNTERLAGEN ZUR VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE

Folgende Unterlagen liegen ab 17.April 2012 zur Einsicht der Vorzugsaktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 4020 Linz, Untere Donaulände 28,
Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, auf:

* Beschlussvorschlag
* Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG iVm § 153 Abs. 4 AktG

Auf Verlangen erhält jeder Vorzugsaktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und die
Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 17.April
2012 außerdem im Internet www.oberbank.at zugänglich und werden auch in der
Versammlung der Vorzugsaktionäre aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind, können
schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung dieser
Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Schriftform spätestens am 17.April 2012 der Gesellschaft
ausschließlich an der Adresse 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung
Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugeht. Zum Nachweis
der Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an
die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können zu
jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung
übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen
in Textform spätestens am 26.April 2012 der Gesellschaft entweder per Telefax an
+43 73278-5812 oder per Post an 4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung
Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag.Andreas Pachinger, oder per E-Mail
{sek@oberbank.at}[HYPERLINK: mailto:sek@oberbank.at], wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt
bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung
wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt.

Jedem Vorzugsaktionär ist auf Verlangen in der Versammlung der Vorzugsaktionäre
Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110
und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
{www.oberbank.at}[HYPERLINK: http://www.oberbank.at] zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONäRE

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Versammlung der Vorzugsaktionäre geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 28.April 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Vorzugsaktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des Anteilsbesitzes am
Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der Gesellschaft
spätestens am 3.Mai 2012 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen
zu gehen muss:

Per Post:       Oberbank AG

        Abteilung ZSP/WV2
        z.H. Herrn Markus Zehethofer
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz

oder

Per Telefax:    +43 73277 89 40

oder

Per E-Mail:     {markus.zehethofer@oberbank.at}[HYPERLINK:
mailto:markus.zehethofer@oberbank.at], wobei die Depotbestätigung,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.


Die Depotbestätigungen können nicht per SWIFT übermittelt werden (§262 Abs. 20
AktG).

nicht depotverwahrte Inhaberaktien 

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche Bestätigung
eines österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens am
3.Mai 2012 ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zu gehen muss.

Depotbestätigung gemäß §10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat
der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
* Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
* Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen,
* Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN,
* Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung,
* Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag 28.April 2012 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Die Vorzugsaktionäre werden durch eine Anmeldung zur Versammlung der
Vorzugsaktionäre bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert;
Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE

Jeder Vorzugsaktionär, der zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre
berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Vorzugsaktionärs an der Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Vorzugsaktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden. 

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 7.Mai 2012, 15.00
Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post        Oberbank AG

        Abteilung Sekretariat & Kommunikation
        z.H. Frau Kerstin Gahleitner
        Untere Donaulände 28
        4020 Linz
Per Telefax:    +43 73278-58 12

Per E-Mail:      sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, 
        beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist


Am Tag der Versammlung der Vorzugsaktionäre ausschließlich:
Persönlich:     bei Registrierung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre
        am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf
Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.oberbank.at abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Die Übermittlung der Vollmacht per SWIFT ist
unzulässig (§ 262 Abs. 20 AktG).

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugssaktionäre beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR86.349.375,-- und ist eingeteilt in 25.783.125
Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugssaktionäre 17.183
Vorzugs-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. Die
Gesamtzahl der in der Versammlung der Vorzugssaktionäre stimmberechtigten Aktien
beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der
Vorzugssaktionäre 2.982.817.

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
Vorzugsaktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Versammlung der
Vorzugsaktionäre einzufinden und sich beim Registrierungsschalter unter Vorlage
der Depotbestätigung bzw. eines gültigen Lichtbildausweises (Führerschein,
Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten
ist ab 8.30 Uhr.

Linz, im April 2012

Der Vorstand


Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Gerald Straka
0043 / 732 / 7802 - 7221

Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    Oberbank AG
             Untere Donaulände  28
             A-4020 Linz
Telefon:     +43(0)732/78 02-0
FAX:         +43(0)732/78 58 10
Email:        sek@oberbank.at
WWW:      www.oberbank.at
Branche:     Banken
ISIN:        AT0000625108, AT0000625132
Indizes:     WBI
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien 
Sprache:    Deutsch

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  • 06.04.2012 – 10:35

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