EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einberufung zur Hauptversammlung
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- EINLADUNG[1] zu der am Dienstag, dem 16. Mai 2017, um 9.00 Uhr im Donauforum der Oberbank AG, 4020 Linz, Untere Donaulände 28, stattfindenden Versammlung der Vorzugsaktionäre der Oberbank AG TAGESORDNUNG 1. Beschlussfassung über 1. den Widerruf der in der 132. ordentlichen Hauptversammlung vom 8. Mai 2012 erteilten Ermächtigung des Vorstandes gemäß § 169 AktG, das Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR 750.000,- - durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm- Stückaktien unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre bei Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, an die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihre verbundenen Unternehmens zu erhöhen, unter gleichzeitiger Ermächtigung des Vorstandes, das Grundkapital binnen fünf Jahren ab Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im Firmenbuch - allenfalls in mehreren Tranchen - um bis zu EUR 750.000,-- durch Ausgabe von bis zu 250.000 Stück neuen, auf Inhaber lautende Stamm-Stückaktien zu erhöhen, wobei die Art der Aktien, der Ausgabekurs und die Ausgabebedingungen vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates festgesetzt werden, durch Ausgabe von Aktien gegen Bareinlage gegen Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre, sofern die Kapitalerhöhung zur Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer, leitende Angestellte, an die Belegschaftsbeteiligungsprivatstiftung der Oberbank AG und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens dient. Ermächtigung des Aufsichtsrates, Änderungen der Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital ergeben, zu beschließen; 2. die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) Abs (2). BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (§ 106 Z 4 AKTG) Folgende Unterlagen sind ab 25. April 2017 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at veröffentlicht und werden in der Versammlung der Vorzugsaktionäre aufliegen: * Beschlussvorschlag * Bericht des Vorstandes gemäß § 170 Abs. 2 AktG iVm § 153 Abs. 4 AktG Hinweis auf die Rechte der Aktionäre (§ 106 Z 5 AKTG) Beantragung von Tagesordnungspunkten durch Aktionäre (§ 109 AktG) Aktionäre, die einzeln oder zusammen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Aktien in Höhe von 5% des Grundkapitals halten, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung der Versammlung der Vorzugsaktionäre gesetzt und bekannt gemacht werden. Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss der Antrag einen Beschlussvorschlag samt Begründung enthalten. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein und es muss bestätigt werden, dass die Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor der Antragstellung die Aktien durchgehend halten. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der schriftliche Antrag zur Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am 21. Tag vor der ordentlichen Versammlung der Vorzugsaktionäre, somit spätestens am 25. April 2017, an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, zugehen. Beschlussvorschläge von Aktionären (§ 110 AktG) Aktionäre, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (schriftlich, Unterschrift ist nicht erforderlich) Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft (www.oberbank.at) zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Der Antragsteller muss seinen Anteilsbesitz nachweisen. Dazu ist bei depotverwahrten Inhaberaktien eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich. Sie muss vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD ausgestellt sein. Die Depotbestätigung darf zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Zum weiteren erforderlichen Inhalt der Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen. Der Vorschlag zur Beschlussfassung muss der Gesellschaft samt obigem Nachweis zum Anteilsbesitz spätestens am siebten Werktag vor der Versammlung der Vorzugsaktionäre, somit spätestens am 5. Mai 2017, * per E-Mail an die Adresse: sek@oberbank.at, wobei das Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist * per Post, Boten oder persönlich an ihrer Geschäftsanschrift AT-4020 Linz, Untere Donaulände 28, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, Herr Mag. Andreas Pachinger, oder * per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 732 78-58 12 zugehen. Auskunftsrecht (§ 118 AktG) Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Versammlung der Vorzugsaktionäre Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at zugänglich. Anträge in der Versammlung der Vorzugsaktionäre (§ 119 AktG) Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz - berechtigt, in der Versammlung der Vorzugsaktionäre zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne der Einberufung. Nachweisstichtag und Teilnahme an der VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE Die Berechtigung zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der Versammlung der Vorzugsaktionäre geltend zu machen sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre ist nur berechtigt, wer am Ende des Nachweisstichtages Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 11. Mai 2017, 24.00 Uhr (CET/ MEZ), ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen: Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung ZSP/WV2, z.H. Herrn Markus Zehethofer, Untere Donaulände 28, 4020 Linz Per Telefax: +43 732 77 89 40 Per SWIFT: OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt ISIN AT0000625132 angeben Per E-Mail: markus.zehethofer@oberbank.at, wobei die Depotbestätigung, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist. Depotbestätigung (§ 10a AktG) Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder ein im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlicher Code (SWIFT CODE), * Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN, * Depotnummer, anderenfalls eine sonstige Bezeichnung, * Die Angabe, dass sich die Bestätigung auf den Depotstand am 6. Mai 2017, 24.00 Uhr CET/MEZ bezieht. Depotbestätigungen werden in deutscher oder in englischer Sprache entgegengenommen. Zutritt zur Versammlung der Vorzugsaktionäre Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre. Die Aktionäre bzw ihre Vertreter werden gebeten, zur Überprüfung der Identität am Eingang zur Versammlung der Vorzugsaktionäre einen amtlichen Lichtbildausweis (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) vorzulegen. Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Vorzugsaktionär, der zur Teilnahme an der Versammlung der Vorzugsaktionäre berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Vorzugsaktionärs an der Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnimmt und dieselben Rechte wie der Vorzugsaktionär hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, 15. Mai 2017, 15.00 Uhr (CET/MEZ), ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen: Per Post oder Boten: Oberbank AG, Abteilung Sekretariat & Kommunikation, z.H. Herrn Mag. Gerald Straka, Untere Donaulände 28, 4020 Linz Per Telefax: +43 732 78-58 12 Per E-Mail: sek@oberbank.at, wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist von Kreditinstituten gemäß § 114 Abs 1 Satz 4 AktG Per SWIFT: OBKLAT2L; Message Type MT598; unbedingt bei Stammaktien ISIN AT0000625108 und bei Vorzugsaktien ISIN AT0000625132 angeben Am Tag der Versammlung der Vorzugsaktionäre ausschließlich: Persönlich: bei Registrierung zur Versammlung der Vorzugsaktionäre am Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.oberbank.at abrufbar. Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 105.921.900,-- und ist eingeteilt in 32.307.300 Stamm-Stückaktien und 3.000.000 Vorzugs-Stückaktien. In der Versammlung der Vorzugsaktionäre sind nur Vorzugsaktien stimmberechtigt. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre 254 Vorzugs-Stückaktien als eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Rechte zu. 24 Vorzugs-Stückatien sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs. 29 AktG für kraftlos erklärt. Die Gesamtzahl der Versammlung der Vorzugsaktionäre stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Versammlung der Vorzugsaktionäre 2.999.722 Stück. Einlass und Registrierung Der Einlass zur Versammlung der Vorzugsaktionäre beginnt um 8.00 Uhr. Bei der Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis vorzulegen. _ Linz, im April 2017 Der Vorstand -------------------------------------------------------------------------------- [1] Ausschließlich der in deutscher Sprache veröffentlichte Text der nachstehenden Bekanntmachung ist rechtsverbindlich. Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Stefan Haasbauer 0043 / 732 / 7802 - 37429 stefan.haasbauer@oberbank.at Ende der Mitteilung euro adhoc -------------------------------------------------------------------------------- Emittent: Oberbank AG Untere Donaulände 28 A-4020 Linz Telefon: +43(0)732/78 02-0 FAX: +43(0)732/78 58 10 Email: sek@oberbank.at WWW: www.oberbank.at Branche: Banken ISIN: AT0000625108, AT0000625132 Indizes: WBI Börsen: Amtlicher Handel: Wien Sprache: Deutsch
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