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Oberbank AG

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Aktienrückkauf

Linz, 24.5.2017 - Veröffentlichung des Beschlusses, von Rückkaufermächtigung Gebrauch zu machen
und Veröffentlichung des Rückkaufprogramms der Oberbank AG

Veröffentlichung gemäß § 82 Abs. 8 und 9 BörseG iVm §§ 2, 4 und 5
VeröffentlichungsV 2002

Der Vorstand der Gesellschaft hat am 24. Mai 2017 beschlossen, von den in der
Hauptversammlung vom 18. Mai 2016 erteilten Ermächtigungen zum Aktienrückkauf
für ein Angebot dieser Aktien im Rahmen von Mitarbeiteraktionen und für
Vorstandsvergütungen in Aktien gem. § 39b BWG Gebrauch zu machen und beschließt
weiters ein Programm zum Rückkauf eigener Aktien entsprechend dem folgenden
Rückkaufprogramm; dieser Beschluss sowie das Rückkaufprogramm werden hiermit
gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm § 82 Abs 8 und 9 BörseG und gemäß §§ 4 und 5 der
VeröffentlichungsV 2002 veröffentlicht:


  1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung ist der 18. Mai 2016.
  2. Die Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses erfolgte am 18. Mai
     2016 gemäß § 2 VeröffentlichungsV iVm § 82 Abs.8 BörseG über ein
     Informationsverbreitungssystem mit europaweiter Verbreitung (euro adhoc )
     und auf der Internetseite der Gesellschaft www.oberbank.at.
  3. Beginn des Rückkaufprogrammes: 6. Juni 2017; voraussichtliche Dauer bis 16.
     Juni 2017.
  4. Das Rückkaufprogramm bezieht sich auf die auf Inhaber lautende Stammaktien
     der Oberbank AG (ISIN: AT0000625108).
  5. Beabsichtigt ist der Rückerwerb von bis zu 89.000[HS1] [https://
     easy.euroadhoc.com/#_msocom_1] Stück Stammaktien der Gesellschaft, das
     entspricht einem Anteil am stimmberechtigten Grundkapital der Gesellschaft
     von ca. 0,28% und am gesamten Grundkapital von ca. 0,25%.
  6. Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt
     der an der Wiener Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die
     Stammaktien der Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei
     Börsetagen um nicht mehr als 20% unterschreiten, der höchste beim
     Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf den Durchschnitt der an der Wiener
     Börse festgestellten amtlichen Einheitskurse für die Stammaktien der
     Oberbank AG an den dem Erwerb vorausgehenden drei Börsetagen um nicht mehr
     als 20% übersteigen.
  7. Der Rückkauf erfolgt über die Börse und/oder unter Beachtung der
     aktienrechtlichen Beschränkungen auch außerhalb der Börse. Zweck des
     Rückkaufs ist in erster Linie, diese Aktien zur Deckung der von der
     Gesellschaft beschlossenen Mitarbeiteraktion 2017, die in Stammaktien
     erfolgen soll, zu verwenden. Weiters sollen die Stammaktien auch für die
     Vorstandsvergütung (variabler Anteil der Vorstandsvergütung gem. § 39b BWG
     in Aktien) verwendet werden. Der Vorstand behält sich vor, die
     zurückgekauften Aktien auch für den Zweck einer künftigen Ausweitung der
     Mitarbeiteraktion, für künftige Mitarbeiteraktionen bzw. für
     Vorstandsvergütungen gem. § 39b BWG in Folgejahren zu verwenden.
  8. Allfällige Auswirkungen auf die Börsezulassung: Keine
  9. Die Oberbank AG beabsichtigt, die Veröffentlichungspflichten gemäß §§ 6 und
     7 der VeröffentlichungsV 2002 im Internet über die Homepage der
     Gesellschaft, www.oberbank.at [http://www.oberbank.at/], zu erfüllen.
     Linz, am 24. Mai 2017
     Der Vorstand

[HS1] [https://easy.euroadhoc.com/#_msoanchor_1]70.000 entgeltlich erwerbb.
St.Aktktien + 17.500 Bonusaktien + 2.000 Stk für VOR-Vergütung in Aktien



Rückfragehinweis:
Oberbank AG
Mag. Johanna Mitterhofer
0043 / 732 / 7802 - 37402 
johanna.mitterhofer@oberbank.at

Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Oberbank AG
             Untere Donaulände  28
             A-4020 Linz
Telefon:     +43(0)732/78 02-0
FAX:         +43(0)732/78 58 10
Email:        sek@oberbank.at
WWW:      www.oberbank.at
ISIN:        AT0000625108, AT0000625132
Indizes:     WBI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

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