EANS-Hauptversammlung: Oberbank AG
Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
-------------------------------------------------------------------------------- Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. -------------------------------------------------------------------------------- 20.01.2020 Oberbank AG Linz FN 79063 w ISIN AT0000625108 (Stammaktien) ISIN AT0000625132 (Vorzugsaktien) Ergänzung der Tagesordnung der bereits einberufenen außerordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG am Dienstag, dem 04. Februar 2020 um 10 Uhr Die Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG für Dienstag, 04. Februar 2020 um 10:00 Uhr, im Donauforum der Oberbank AG in 4020 Linz, Untere Donaulände 28, wurde am 10. Jänner 2020 bekannt gemacht. Aufgrund eines am 16. Jänner 2020 eingelangten Verlangens gemäß § 109 AktG der Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG, FN 150714 p, und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 230033 i, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten gemeinsam insgesamt 9.594.407 Stückaktien halten und damit über einen Anteil verfügen, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, wird die am 10. Jänner 2020 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Internetseite der Oberbank AG unter www.oberbank.at/hauptversammlung veröffentlichte Tagesordnung der eingangs genannten außerordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG um die folgenden beiden Tagesordnungspunkte ergänzt, die wie folgt lauten: "3. Minderheitsverlangen gemäß § 134 Abs 1 Satz 2 AktG auf Geltendmachung eines Anspruchs der Oberbank gegen die Vorstandsmitglieder der Oberbank, die Durchführung von Schiedsverfahren, insbesondere das angeblich laufende Schiedsverfahren zwischen der Oberbank und der G3B (und gegebenenfalls der BTV und BKS) betreffend a) die Zahlung von Zuschüssen von der Oberbank an die G3B, b) die Rückzahlung von Zuschüssen an die G3B durch die Oberbank sowie c) die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Zuschüsse insbesondere im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Regeln der Kapitalaufbringung und dem Verbot der Einlagenrückgewähr zu unterlassen und es zu unterlassen, Durchführungshandlungen auf der Grundlage eines Schiedsspruchs in einem solchen Schiedsverfahren auszuführen und dementsprechend alle Maßnahmen zu treffen, um diesbezügliche Ansprüche gegen die Oberbank zu bekämpfen und abzuwenden." "4. Minderheitsverlangen gemäß § 134 Abs 1 Satz 2 AktG auf Geltendmachung eines Anspruches der Oberbank gegen den Aktionär G3B, die Durchführung von Schiedsverfahren, insbesondere das angeblich laufende Schiedsverfahren zwischen der Oberbank und der G3B (und gegebenenfalls der BTV und BKS) betreffend a) die Zahlung von Zuschüssen von der Oberbank an die G3B, b) die Rückzahlung von Zuschüssen an die G3B durch die Oberbank sowie c) die Feststellung der Rechtmäßigkeit der Zuschüsse insbesondere im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Regeln der Kapitalaufbringung und dem Verbot der Einlagenrückgewähr zu unterlassen und es zu unterlassen, Durchführungshandlungen auf der Grundlage eines Schiedsspruchs in einem solchen Schiedsverfahren auszuführen und dementsprechend alle Maßnahmen zu treffen, um diesbezügliche Ansprüche gegen die Oberbank zu bekämpfen und abzuwenden." Aufgrund eines am 16. Jänner 2020 eingelangten Verlangens gemäß § 109 AktG der Aktionärin Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, FN 32942 w, die an der Gesellschaft seit mehr als drei Monaten 4.583.070 Stückaktien hält und damit über einen Anteil verfügt, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigt, wird die am 10. Jänner 2020 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung und auf der Internetseite der Oberbank AG unter www.oberbank.at/ hauptversammlung veröffentlichte Tagesordnung der eingangs genannten außerordentlichen Hauptversammlung der Oberbank AG um einen Tagesordnungspunkt ergänzt, der wie folgt lautet: 5. "Herabsetzung der Gesamtzahl der Kapitalvertreter des Aufsichtsrats von bisher 11 auf künftig 10 Mitglieder mit dem Ende der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 beschließt." Weitere Unterlagen zur Hauptversammlung Folgende Unterlagen gemäß § 108 Abs 3, 4 iVm § 109 Abs 2 AktG sind ab sofort im Internet unter www.oberbank.at/hauptversammlung zugänglich: * Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärinnen UniCredit Bank Austria AG, FN 150714 p, und CABO Beteiligungsgesellschaft m.b.H., FN 230033 i, mit Begründung, * Aktionärsverlangen gemäß § 109 AktG der Aktionärin Bank für Tirol und Vorarlberg Aktiengesellschaft, FN 32942 w, mit Begründung und Beschlussvorschlag, * die gesamte Tagesordnung unter Berücksichtigung der gegenständlichen Ergänzungen o Formular für die Erteilung einer Vollmacht an den unabhängigen Aktionärsvertreter unter Berücksichtigung der gegenständlichen Ergänzungen Linz, im Jänner 2020 Der Vorstand Rückfragehinweis: Oberbank AG Mag. Andreas Pachinger 0043 / 732 / 7802 - 37460 andreas.pachinger@oberbank.at Ende der Mitteilung euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
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