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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Winterschuhe für das Auto
Im Winter an die Reifen denken

Coburg (ots)

Seit dem vergangenen Jahr ist es amtlich, jetzt
wird es wieder wichtig: Der Gesetzgeber hat die 
Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen geändert. In 
Paragraph zwei heißt es: Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an 
die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine 
geeignete Bereifung. Wer sich daran nicht hält, dem droht ein Bußgeld
in Höhe von 20 Euro. Und kommt es durch die mangelhafte Bereifung zu 
Behinderungen kostet das sogar 40 Euro und bringt zusätzlich einen 
Punkt in Flensburg.
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt,
sprechen, so die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, gute Gründe dafür. 
Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen 
greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und 
stehen damit für bessere Fahreigenschaften. Hinzu kommt, wer auf 
winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend 
völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss 
trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn 
es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.
Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im 
Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee 
nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg 
verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die 
gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines 
Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber 
bezahlen.
Auch in Österreich gibt es für Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen keine 
generelle Pflicht in der kalten Jahreshälfte mit Winterreifen zu 
fahren. Aber bei extremen Schneeverhältnissen und in bestimmten 
Regionen gibt es ein Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz 
"Ausgenommen für Fahrzeuge mit Winterausrüstung". Wer dann auf seine 
Sommerreifen keine Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen
(in Radialbauart) unterwegs ist, muss umkehren. Wichtig auch: Die 
Profiltiefe der Winterreifen muss in Österreich mindestens vier 
Millimeter betragen.
Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es 
Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf. 
Das Schild "Schneeketten vorgeschrieben" verweist darauf. 
Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
In der Schweiz sieht es ähnlich aus: Es gibt keine generelle 
Winterreifen-Pflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen
können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen 
vorgeschrieben sein. Auch in Frankreich sind Winterreifen nicht 
generell vorgeschrieben, doch kann es einen auch hier auf 
Gebirgsstraßen passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen
erfordern.
Auch als MP3-Format im Internet unter www.huk.de zum Downloaden.
Ansprechpartnerin:
Karin Benning
HUK-COBURG Pressestelle                                          
T     0 95 61/96-20 84
Mail   Karin.Benning@huk-coburg.de
HUK-COBURG Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel:  09561 96-2080/81/82
Fax:  09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer

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