Tipps für den Alltag
Ski fahren ohne Risiko
Coburg (ots)
Skifahren birgt Gefahren. Jedes Jahr verunglücken zigtausende Deutscher auf den Pisten so schwer, dass sie danach ärztlich behandelt werden müssen.
Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, wird meist auch dort behandelt. Das kann teuer werden, darauf macht die HUK-COBURG Versicherungsgruppe aufmerksam. Sozialversicherungs-Abkommen, die Deutschland mit den meisten europäischen Staaten abgeschlossen hat, stellen zwar sicher, dass gesetzlich Versicherte sich von Ärzten und Krankenhäusern des Gastlandes kostenfrei behandeln lassen können, die Realität sieht jedoch oft anders aus. In Österreich beispielsweise behandeln die Ärzte trotz des Abkommens in der Regel nur gegen Rechnung.
Aus dem Urlaub zurück, reichen die Patienten die Rechnung bei ihrer heimischen Kasse ein. Die ersetzt aber nur die Kosten, die angefallen wären, wenn die Behandlung in Deutschland stattgefunden hätte. Den eventuell verbleibenden Rest muss der Urlauber selber begleichen, falls er vor Reisebeginn keine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen hat.
Teuer werden kann ein Ski-Unfall aber auch noch aus einem anderem Grund. Verschuldet jemand auf der Piste einen Unfall, muss er für die Folgen haften. Er muss also beispielsweise für Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall aufkommen. Erleidet das Opfer schwerwiegende Dauerschäden können auch noch lebenslange Zahlungen fällig werden. Hat der Schädiger keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen, muss er die Kosten aus seinem Privatvermögen begleichen.
Unter diesem Aspekt ist es wichtig, dass die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung möglichst hoch ist, damit sie im Schadenfall ausreicht. Die HUK-COBURG ist die einzige Versicherung auf dem deutschen Markt mit unbegrenzter Deckung für Sachschäden und einer Deckung von 15 Millionen Mark pro geschädigter Person.
Eine fehlende private Haftpflicht-Versicherung kann auch für den Geschädigten gravierende Folgen haben. Ist der Unfallverursacher nicht in der Lage, den angerichteten Schaden in vollem Umfang aus seinem Privatvermögen zu bezahlen, kann er seine Ansprüche nicht durchsetzen. Doch gerade im Falle bleibender Schäden, benötigt man Geld, um sein Leben auf die Behinderung einstellen zu können, beispielsweise um die Wohnung behindertengerecht umzubauen. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt übrigens unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.
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