Tipps für den Alltag
Schulweg: Gefahr erkennen
Haftungsprivileg für Kinder - Autofahrer müssen aufpassen: Fuß vom Gas (mit Bild)
Coburg (ots)
Die großen Ferien sind vorbei. Die Schule beginnt: Zig-tausende von Schülern machen sich täglich auf den Schulweg und der birgt Risiken: Von den 30.000 Verkehrsunfällen, in die Kinder im vergangenen Jahr verwickelt wurden, ereigneten sich besonders viele am frühen Morgen, zwischen 7 und 8 Uhr, sowie in der Mittagszeit, zwischen 13 und 14 Uhr. Der Weg zur Schule sollte also nicht der kürzeste, sondern der sicherste sein. Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät Eltern außerdem, die Route zusammen mit ihren Kindern zu planen und abzulaufen. - Doch der Gesetzgeber weiß, dass Kinder trotz aller Vorsichtsmaßnahmen oftmals überfordert sind, wenn sie die Gefahren im motorisierten Straßenverkehr erkennen sollen. Dies gilt besonders für die Einschätzung von Geschwindigkeiten und Entfernungen. Darum haften Kinder für Schäden, die sie einem Dritten bei einem Verkehrsunfall fahrlässig zufügen, erst ab ihrem zehnten Geburtstag.
Autofahrer, die in einen Unfall mit einem nicht-deliktsfähigen Kind verwickelt werden, haften also unabhängig von der Schuldfrage. Ob ältere Kinder über zehn Jahren tatsächlich für einen Unfall und seine Folgen einstehen müssen, hängt von ihrer allgemeinen Einsichtsfähigkeit ab - ob sie also die eigene Verantwortung und die Konsequenzen ihrer Handlungen generell richtig einschätzen können. Die Praxis zeigt, dass viele Kinder über zehn Jahren dazu durchaus in der Lage sind. Gleichzeitig kommt es aber auch noch auf das individuelle Verschulden in der konkreten Situation an und auf die Frage, ob von einem Kind dieses Alters korrektes Verhalten überhaupt erwartet werden konnte.
Durch die Haftungsprivilegierung von Kindern unter zehn Jahren müssen Autofahrer zudem stets damit rechnen, dass Kinder sich im Straßenverkehr nicht regelkonform verhalten. Wer Kinder sieht, muss vorsichtig fahren: Also beide Straßenseiten im Auge behalten und so fahren, dass man jederzeit bremsen kann. Dies gilt in besonderem Maße in verkehrsberuhigten Zonen sowie vor Kindergärten und Schulen.
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