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Im Scheidungsfall den gemeinsamen Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen (mit Bild)

Tipps für den Alltag / Scheiden tut weh / Im Scheidungsfall den gemeinsamen Versicherungsschutz auf den Prüfstand stellen (mit Bild)
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Coburg (ots)

Geschlossen werden Ehen im siebten Himmel, gelebt auf Erden: Knapp 400.000 Paare geben sich in Deutschland jedes Jahr das Ja-Wort, doch laut Statistischen Bundesamt endet mehr als ein Drittel aller Ehen vor dem Scheidungsrichter. In diesem Moment, in dem die gesamte Lebenssituation neu geordnet werden muss, rät die HUK-COBURG auch kurz an den Versicherungsschutz zu denken.

In der Regel ist ein Ehepartner Versicherungsnehmer, während der andere in der Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung mitversichert ist. Diese Konstellation hat Konsequenzen für den Mitversicherten: So erlischt sein Schutz in der Privathaftpflichtversicherung mit dem Tag der Scheidung. Dasselbe gilt auch für die Rechtsschutzversicherung. Zudem ist der Mitversicherte während der Trennungsphase darauf angewiesen, dass sein Ex-Lebensgefährte den Versicherungsfall meldet. Entscheidet sich der Mitversicherter während der Trennungsphase oder im unmittelbaren Anschluss an die Scheidung für eigenen Versicherungsschutz, verzichtet der Rechtsschutzversicherer dafür auf die dreimonatige Wartezeit.

Etwas anders stellt sich die Situation in der Hausratversicherung dar. Stichtag ist hier nicht automatisch der Scheidungstermin. Bleibt der Mitversicherte in der gemeinsamen Wohnung zurück, hat er weiterhin Versicherungsschutz - allerdings nur bis zum Ende des Versicherungsjahres. Fraglich ist zudem, ob die Versicherungssumme für zwei Wohnungen überhaupt noch ausreicht. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man mit der Hausratversicherung Kontakt aufnehmen und solche Fragen abklären. Sucht sich der Mitversicherte während der Trennungsphase oder nach der Scheidung eine neue Wohnung, muss er seinen Hausrat auf jeden Fall selbst versichern.

Nach Trennung gleich zum neuen Partner

Doch nicht jede Ehe endet zwangsläufig damit, dass jeder Partner sich eine eigene Wohnung sucht. Oft ziehen Geschiedene gleich mit einem neuen Partner zusammen. Ein Versicherungscheck beugt der Doppelversicherung vor und hilft Geld zu sparen. In der Regel steht der Kündigung einer der beiden Hausratversicherungen schon vor Ablauf des Versicherungsjahres nichts im Wege. Ein Blick in die Bedingungen zeigt, welche Police den individuellen Lebensumständen am besten gerecht wird. - Ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich, kann man zumindest die Versicherungssummen der beiden Policen aufeinander abstimmen. So lassen sich eine Überversicherung und daraus resultierend zu hohe Beiträge vermeiden.

Auch in der privaten Haftpflichtversicherung kann Doppelversicherung ein Thema sein. Besitzen beide Partner eine eigene Police, sollte man nachfragen, ob sich einer der Verträge vorzeitig beendigen lässt, denn mit Beginn des Zusammenlebens ist der Partner in den allermeisten Fällen mitversicherbar. Genauso verhält es sich mit der Rechtsschutzversicherung. Wer hier aus einem Vertrag aussteigen will, sollte wissen: Fortgeführt wird der Vertrag mit dem besseren Versicherungsschutz: Bietet eine Police lediglich Verkehrsrechtsschutz, während im Vertrag des anderen Ehepartners noch zusätzliche Risiken wie Privat- und Berufsrechtsschutz versichert sind, bleibt letzterer bestehen. Ist der Versicherungsschutz gleichwertig, entscheidet die Vertragsdauer. Der Vertrag mit der kürzeren Laufzeit kann beendet werden.

Pressekontakt:

HUK-COBURG
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Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
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Leitung: Alois Schnitzer

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