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Tipps für den Alltag
Inlineskating: gefährlich schön

Coburg (ots)

Höher, schneller, weiter: Für begeisterte Skater
bestimmt ein vertrautes Gefühl. Geschwindigkeiten von 20 Kilometern
pro Stunde sind leicht zu erreichen. Der Hauch von Freiheit und
Abenteuer birgt für Jugendliche oder Eltern jedoch ungeahnte
finanzielle Gefahren.
Verkehrsrechtlich zählen Skater zu den Fußgängern, erläutert die
HUK-COBURG Versicherungsgruppe. Deshalb müssen sie auf dem
Bürgersteig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen. Das heißt: Sie
müssen ihre Geschwindigkeit der der Fußgänger anpassen - wenn nötig
Schrittgeschwindigkeit fahren. Fahren sie anders und verursachen
dadurch schuldhaft einen Unfall kann es teuer werden.
Teuer wird es vor allem, wenn ein Verletzter bleibende Schäden
zurückbehält. Neben den üblichen Schadenersatzansprüchen, wie zum
Beispiel Behandlungskosten, Schmerzensgeld oder Verdienstausfall,
muss der Skater dem Opfer unter Umständen lebenslang eine Rente
bezahlen.
Zivilrechtlich gesehen sind Kinder ab sieben Jahren verantwortlich
für ihre Taten. Ob sie haften müssen, hängt allerdings nicht allein
vom Alter, sondern auch von ihrer Einsichtsfähigkeit ab.
Ausschlaggebend ist, ob sie die eigene Verantwortung und die
Konsequenzen ihrer Handlung richtig einschätzen können. Ist dies der
Fall, müssen auch Kinder  oder Jugendliche für die
Haftpflichtansprüche eines von ihnen Geschädigten aufkommen. Zahlen
muss ein Jugendlicher übrigens, sobald er über eigenes Geld verfügt.
Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können eventuell
auch sie haftbar gemacht werden. - Fazit: Ohne eine private
Haftpflichtversicherung kann solch ein Unfall schwerwiegende Folgen
haben.

Rückfragen bitte an:

HUK-Coburg
Tel.: (09561) 96 20 80-82
Fax: (09561) 96 36 80
HUK-Coburg im Internet unter http://www.HUK.de

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