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Tipps für den Alltag
Arbeitgeberzuschuss auch für Familienmitglieder

Coburg (ots)

Privat oder gesetzlich versichert: Für Angestellte
hängt das von ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab. Übersteigt es die
Pflichtgrenze von derzeit 78.300 DM, kann man zwischen Gesetzlicher
(GKV) und Privater Krankenversicherung  (PKV) wählen. Wer sich für
die private Variante entscheidet, bekommt von seinem Arbeitgeber die
Hälfte des monatlichen Beitrags finanziert. Dieser beläuft sich auf
maximal die Hälfte des durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrags. Für die
alten Bundesländer beträgt der Satz zur Zeit 440,44 DM und für die
neuen 450,23 DM.
Oft schöpft ein Arbeitnehmer den höchst möglichen
Arbeitgeberzuschuss nicht aus, weil seine monatlichen Prämien
unterhalb des GKV-Höchstsatzes liegen. In solch einem Fall erhält der
Arbeitnehmer bis zu diesem Höchstsatz für ebenfalls privat
versicherte, nicht berufstätige Familienangehörige - die
Einkommensgrenze liegt hier bei 640 DM pro Monat - von seinem
Arbeitgeber einen Zuschuss für deren Prämie.
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