Tipps für den Alltag
Arbeitgeberzuschuss auch für
Familienmitglieder
Coburg (ots)
Privat oder gesetzlich versichert: Für Angestellte hängt das von ihrem jährlichen Bruttoeinkommen ab. Übersteigt es die Pflichtgrenze von derzeit 78.300 DM, kann man zwischen Gesetzlicher (GKV) und Privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Wer sich für die private Variante entscheidet, bekommt von seinem Arbeitgeber die Hälfte des monatlichen Beitrags finanziert. Dieser beläuft sich auf maximal die Hälfte des durchschnittlichen GKV-Höchstbeitrags. Für die alten Bundesländer beträgt der Satz zur Zeit 440,44 DM und für die neuen 450,23 DM.
Oft schöpft ein Arbeitnehmer den höchst möglichen Arbeitgeberzuschuss nicht aus, weil seine monatlichen Prämien unterhalb des GKV-Höchstsatzes liegen. In solch einem Fall erhält der Arbeitnehmer bis zu diesem Höchstsatz für ebenfalls privat versicherte, nicht berufstätige Familienangehörige - die Einkommensgrenze liegt hier bei 640 DM pro Monat - von seinem Arbeitgeber einen Zuschuss für deren Prämie.
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