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Bei Unfall: Zettel allein reicht nicht
Tipps für den Alltag

Coburg (ots)

An den Straßenrändern häuft sich im Winter oft der
Schnee. Die Fahrbahnen sind nicht nur verengt, sondern häufig auch
spiegelglatt. Da rutscht man mit seinem Pkw schnell gegen ein
geparktes Auto, und der Geschädigte ist nur selten an Ort und Stelle.
Was muss man tun ?
Es genügt nicht, einfach einen Zettel mit seinen persönlichen
Daten, dem Namen seiner Kfz-Haftpflichtversicherung und seine
Versicherungsscheinnummer hinter die Scheibenwischer zu klemmen und
davon zu fahren. Die Rechtsprechung, so die HUK-COBURG, erwartet,
dass der Unfallverursacher an der Unfallstelle bleibt. Wie lange
hängt vom Ort des Geschehens, aber auch von der Uhrzeit ab. In der
Regel, mindestens eine Stunde. Wer die Polizei anruft, um die
Wartezeit zu verkürzen, sollte ein Handy dabei haben. Schon der Gang
zur Telefonzelle kann den Vorwurf des unerlaubten Entfernens von der
Unfallstelle beziehungsweise der Fahrerflucht nach sich ziehen. - Wer
erfolglos eine angemessene Zeit gewartet hat, muss danach jedoch auf
jeden Fall die Polizei verständigen.
Fahrerflucht kann übrigens teuer werden. Ein Strafverfahren zieht
in der Regel eine Geldbuße nach sich. Dies trifft auch dann zu, wenn
das Verfahren (§153 u. § 153a StPO) eingestellt wird. Dabei ist die
Einstellung eines Verfahrens keinesfalls mit einem Freispruch gleich
zu setzen.
Neben den strafrechtlichen Konsequenzen wirkt sich Unfall- flucht
sich auch auf den Versicherungsschutz aus. In der Voll- kasko kann
das - weil man seiner Aufklärungspflicht nicht nachkommt - zum
Verlust des Versicherungsschutzes führen. Die
Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert zwar den Schaden am Pkw des
Unfallgegners, doch nimmt sie dafür den Verursacher in Regress. Die
Höhe des Regresses hängt von der Schwere des Unfalls ab. Möglich sind
Summen in Höhe von 2.500 Euro bis maximal 5.000 Euro. Die Höhe des
Regresses kann jedoch niemals die Höhe der Schadenaufwendungen
übersteigen.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-2080/81/82
Fax: 09561/96 36 80 
Presse@huk-coburg.de 
http://www.huk.de
Leitung:
Alois Schnitzer

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