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Neu: HUK-COBURG mit Ausland-Schadenschutz-Versicherung

Coburg (ots)

Die HUK-COBURG-Versicherungsgruppe erweitert ab
sofort ihre Produktpalette um die Ausland-Schadenschutz-Versicherung
(ASSV). Wird der Versicherungsnehmer auf einer Auslandsreise mit
seinem ASSV-versicherten Fahrzeug unverschuldet in einen Unfall
verwickelt, kann er seinen Anspruch bei der HUK-COBURG geltend
machen. Es sei denn, die alleinige Schuld liegt beim ihm.
Mit diesem neuen Versicherungsprodukt sollen Autofahrer nach
Unfällen im Ausland vor Schwierigkeiten und unliebsamen
Überraschungen bewahrt werden, die sich aus der aktuellen Rechtslage
ergeben. Danach gilt grundsätzlich: Wer im Ausland unverschuldet in
einen Unfall verwickelt wird und einen Schaden erleidet, muss seine
Ansprüche direkt bei der ausländischen Kfz-Haftpflichtversicherung
des Unfallverursachers geltend machen. Maßgebend für die Regulierung
ist das Schadenersatzrecht des Unfallorts.
Neben den praktischen Problemen bei der Korrespondenz mit einem
ausländischen Versicherer kann dies auch zur Folge haben, dass die
Entschädigungsleistung hinter dem deutschen Standard zurückbleibt. So
ist nicht selbstverständlich, dass der ausländische
Kfz-Haftpflichtversicherer z.B. Nutzungsausfall oder
Rechtsanwaltskosten ersetzt. Noch mehr kann ins Gewicht fallen, dass
Schmerzensgeldansprüche im Ausland häufig nur teilweise oder gar
nicht erstattet werden.
Und selbst wenn eindeutig fest steht, dass die gegnerische Partei
der alleinige Unfallverursacher ist, drohen ein langwieriger
Papierkrieg und unnötige Wartezeiten bis der Schaden bezahlt ist.
Hier setzt die HUK-COBURG mit der
Ausland-Schadenschutz-Versicherung an.
Die Bedingungen sehen vor, dass sich der geschädigte
Versicherungsnehmer nach einem Unfall im Ausland mit seinen
Schadenersatzforderungen an die HUK-COBURG wenden kann.
Die Ausland-Schadenschutz-Versicherung stellt den geschädigten
Versicherungsnehmer so, als hätte sich das Schadenereignis in
Deutschland ereignet. Der Versicherungsnehmer wendet sich an die
HUK-COBURG und erhält dort alle Leistungen, auf die er in Deutschland
Anspruch hätte, wenn der Verursacher bei uns mit den gleichen
Versicherungssummen versichert wäre wie er selbst. Die HUK-COBURG
reguliert den Umfang des Schadens nach deutschem Recht.
Auf Anfrage informiert die HUK-COBURG über die Möglichkeiten
ärztlicher Versorgung im Ausland oder benennt einen Deutsch oder
Englisch sprechenden Arzt. Nahe stehende Personen werden auf Wunsch
ebenfalls benachrichtigt. Die Ausland-Schadenschutz-Ver-sicherung
wird als Zusatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung angeboten und kostet
21,50 Euro.

Kontakt:

HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561/96-2080/81/82
Fax: 09561/96 36 80
Presse@huk-coburg.de
http://www.huk-coburg.de

Leitung:
Alois Schnitzer

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