Erholung ade: Beinbruch im Winterurlaub
Auslandsreise-Krankenversicherung verhindert, dass zu den Schmerzen auch noch Kosten kommen
Coburg (ots)
Winterurlaub: Sonne, Schnee und Spaß pur? Die Realität sieht oft anders aus: Jahr für Jahr verunglücken Tausende von Skiläufern auf den Pisten und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Unschöne Aussichten, über die niemand gerne nachdenkt. Doch wird ein Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt nötig, zahlt es sich aus Bescheid zu wissen.
Die europäische Versicherungskarte (EHIK) bietet gesetzlich Krankenversicherten die Möglichkeit, sich medizinisch versorgen zu lassen. Mit eingeschlossen ist auch eine Behandlung in der Schweiz, in Liechtenstein, Island, Norwegen, Kroatien und Mazedonien. Wie die Versorgung konkret aussieht, regelt der Leistungskatalog des jeweiligen Urlaubslandes. Nicht immer entspricht sie dem deutschen Standard. In manchen Staaten sind wesentlich höhere Zuzahlungen oder Eigenanteile üblich, und natürlich muss der Urlauber immer einen Vertragsarzt aufsuchen.
Wer die Berge herunterwedelt, sich verletzt und ins Krankenhaus kommt, muss, wie die HUK-COBURG mitteilt, aber oft feststellen, dass Ärzte in den Wintersportgebieten nur privat behandeln. Schon ein glatter Bruch und ein paar Tage Krankenhausaufenthalt können mehrere tausend Euro kosten. Ereignet sich der Unfall in einem Land, mit dem kein Sozialversicherungsabkommen besteht - zum Beispiel in den USA oder Kanada - muss der Verunglückte ohnehin die gesamte Behandlung selbst bezahlen.
Auch die Rettungskosten auf der Ski-Piste und der Transport ins Krankenhaus summieren sich schnell: Kosten von 800 Euro für einen Krankenwagen bis hin zu mehreren tausend Euro für einen Rettungseinsatz mit dem Hubschrauber sind realistisch. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt diese Kosten nicht.
Anders die Auslandsreise-Krankenversicherung: Sie übernimmt sowohl die Rettungskosten für eine Privatbehandlung als auch die Kosten für den Abtransport von der Piste zum Arzt. Und sollte durch den Unfall ein Krankenrücktransport nach Hause an den Wohnort oder ein deutsches Krankenhaus unumgänglich werden, organisiert sie auch den. Das gilt natürlich nicht nur für Unfälle, sondern auch für Erkrankungen, die im Ausland unvorhergesehen eintreten.
In der privaten Krankenversicherung sind die Behandlungskosten beim Auslandsurlaub mit eingeschlossen, aber nicht immer die Kosten für den Krankenrücktransport. Im Zweifel sollte man vor Reiseantritt seinem Krankenversicherer kontaktieren. Bedenkenswert: Für einen Privatversicherten kann sich der Abschluss einer zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherung noch aus einem anderen Grund rechnen. Eventuell lässt sich damit die Beitragsrückerstattung retten bzw. der Selbstbehalt sparen.
Nicht ohne Haftpflichtversicherung
Gefahr lauert noch an anderer Stelle: Wer dem Rausch der Geschwindigkeit verfällt, darüber die Verkehrsregeln der Piste (FIS-Verhaltensregeln) vergisst und einen Unfall verursacht, muss haften. Bei den Geschwindigkeiten, die heute auf Ski-Pisten erreicht werden, kommt es häufig zu Verletzungen. Auf den Verursacher können dann Kosten für die Behandlung, das Schmerzensgeld oder den Verdienstausfall des Unfallopfers zukommen. Bleiben schwerwiegende dauerhafte Schäden zurück, werden sogar lebenslange Rentenzahlungen fällig. Ohne private Haftpflichtversicherung muss der Schädiger das alles aus dem eigenen Portemonnaie bezahlen.
Eine fehlende Haftpflichtversicherung hat gerade in letztgenanntem Fall für das Opfer ernsthafte Konsequenzen: Reicht das Privatvermögen des Unfallverursachers nicht aus, um die Ansprüche des Geschädigten zu erfüllen, geht letzterer leer aus.
Doch die Erfahrung zeigt, gerade beim Zurückbleiben dauerhafter Schäden braucht das Unfallopfer Geld. Oft muss das Leben komplett umorganisiert, vielleicht sogar Wohnung oder Haus behindertengerecht ausgebaut werden. Im Invaliditätsfall hilft eine private Unfallversicherung. Sie zahlt unabhängig davon, ob das Opfer durch den Unfallverursacher entschädigt wird oder nicht.
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