Abmahnung gegen HUK-COBURG: Anwälte beklagen zu umfassende Aufklärung im Schadenfall
Coburg (ots)
Erstmals musste sich jetzt die HUK-COBURG mit dem Vorwurf auseinandersetzen, Geschädigte nach einem Autounfall zu umfassend über ihre Ansprüche aufzuklären. Vom Augsburger Anwaltsverein erhielt die HUK-COBURG eine Abmahnung, in der kritisiert wird, die HUK-COBURG habe gegenüber einem Geschädigten beim Stichwort "Wertminderung" erklärt: "Darüber hinaus möchten wir Sie noch über die Voraussetzungen der Erstattung weiterer Ansprüche informieren. Rufen Sie uns bitte an ..."
Der Augsburger Anwaltsverein sah darin eine unzulässige Beratung nach dem Rechtsberatungsgesetz und forderte die HUK-COBURG auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben. In jedem Fall der Zuwiderhandlung solle die HUK-COBURG eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro schulden.
In Ihrer Antwort an den Augsburger Anwaltsverein weigerte sich die HUK-COBURG, die geforderte Erklärung abzugeben. Sie verwies dabei auch darauf, dass Anwälte der Versicherungswirtschaft sonst eher vorwürfen, "dass wir berechtigte Ansprüche verschweigen. Sie werfen uns dagegen vor, dass wir über berechtigte Ansprüche informieren."
Das Vorgehen des Augsburger Anwaltsvereins ist kein Einzelfall. Auch eine Anwaltskanzlei aus dem Ruhrgebiet beklagte, dass die HUK-COBURG Anspruchsteller nach einem Schaden umfassend über ihre Rechte aufklärte. In ihrer Antwort erklärte die HUK-COBURG ein, sie könnte sich "natürlich stets abwartend und passiv verhalten." Die HUK-COBURG weiter:
"Mit dem Anspruch eines fairen Versicherers, entstandene Schadenersatzansprüche auch dann auszugleichen, wenn sich der Geschädigte nicht rechtskundig beraten lässt und deshalb ihm zustehende Leistungen nicht fordert, ist dies aber nicht vereinbar. Wir wollen deshalb dem Geschädigten schnell, kompetent und unbürokratisch helfen."
Seit April 2002 bietet die HUK-COBURG bundesweit ihren sogenannten Schadenservice PLUS an. Schadenservice PLUS umfasst die Organisation der kompletten Schadenabwicklung, und zwar im Kasko-Schadenfall für HUK-COBURG-Kunden, aber auch für Haftpflichtgeschädigte, denen ein Versicherter der HUK-COBURG einen Schaden zugefügt hat. Die Annahme von Schadenservice PLUS ist für den Geschädigten freiwillig, das Angebot reicht vom Abschleppen über die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs - auch im Kasko-Schadenfall - bis hin zum Bringservice des gereinigten Fahrzeugs nach Hause. Bis jetzt haben rund 50.000 Autofahrer diesen Service in Anspruch genommen, 98 Prozent von ihnen waren mit dem Service vollkommen oder sehr zufrieden. Warnungen kamen von Anwälten, aber auch von Kfz-Sachverständigen oder dem ADAC: Sie beschworen regelmäßig die Gefahr, dass unfallgeschädigten Autofahrern ihnen zustehende Leistungen vorenthalten würden. Dieser Vorwurf wurde jetzt von Anwälten selbst widerlegt.
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