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E-Scooter: Das richtige Fahrzeug für die kurze Strecke

E-Scooter: Das richtige Fahrzeug für die kurze Strecke
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Coburg (ots)

Tipps für den Alltag

  • E-Scooter brauchen Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Bürgersteig oder Straße, wo darf man fahren?

E-Scooter sind die perfekte Lösung für das Problem der letzten Meile, zum Beispiel um die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Seit 2019 für den Straßenverkehr zugelassen, nutzen mittlerweile auch immer mehr Privatleute die kleinen Flitzer. Allein Deutschlands größter Kfz-Versicherer, die HUK-COBURG, versichert knapp 175.000 privat genutzte E-Scooter. Damit hat sich der Bestand seit dem Zulassungsjahr bald verzehnfacht.

Die kleinen Roller sind flink und wendig. Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Um mit ihnen leise surrend durch die Straßen zu flitzen, braucht man eine Versicherungsplakette. Versicherbar sind aber nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis. Das sind in der Regel nur Modelle mit Bremsen, Steuer und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen 6 und 20 Stundenkilometer und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer.

Die Versicherungsplakette gibt es direkt beim Versicherer. Beim Kauf sollte man die Identifikationsnummer zur Hand haben. Und vor dem Drücken des Startknopfs muss die selbstklebende Plakette noch auf dem Schutzblech befestigt werden. Sie gilt für maximal ein Jahr. Zum 1. März des Folgejahres benötigt man ein neues Kennzeichen.

Die Versicherungspflicht zu ignorieren, ist keine gute Idee. Fahren ohne Kfz-Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie kann mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ereignet sich ein Unfall mit einem unversichertem Fahrzeug, haftet der Roller-Fahrer zudem mit seinem Privatvermögen. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern gerade bei Personenschäden zu lebenslangen Rentenzahlungen führen.

Bürgersteig oder Straße?

Darauf gibt es eine eindeutige Antwort. Die kleinen Flitzer haben auf dem Bürgersteig nichts verloren. E-Scooter-Fahrer müssen den Radweg oder Fahrradstreifen benutzen. Wenn sie fehlen, müssen die kleinen Flitzer auf die Straße.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.huk.de/presse/nachrichten/verbrauchertipps/e-scooter.html

Pressekontakt:

Karin Benning
Tel.: 09561/9622604
Mail: karin.benning@huk-coburg.de

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