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Tipps für den Alltag
Winterfreuden anderer Art: Räumen bei Eis und Schnee

Coburg (ots)

Schnee und Glatteis lassen nicht nur Autos
rutschen: Auch viele Fußgänger bringen die winterlichen
Straßenverhältnisse zu Fall. Ein Bein ist dabei schnell gebrochen.
Passiert solch ein Unfall vor der eigenen Haustür, kann es teuer
werden. Warum? Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe gibt Auskunft.
Bei Schnee und Glatteis sind Hauseigentümer oder Mieter
verpflichtet, für einen schnee- und eisfreien Fußweg zu sorgen. Dies
gilt für Mieter, sofern sie laut Mietvertrag die Streupflicht
übernommen haben. Vergessen sie das, oder schneit und friert es
während ihrer Abwesenheit, haften sie für Unfälle.
Bricht sich ein Passant auf vereisten Boden ein Bein, heißt das:
Die Krankenversicherung des Geschädigten holt sich die Kosten für die
Behandlung des Beinbruchs vom säumigen Streupflichtigen wieder. Zudem
drohen dem von Seiten des Geschädigten Schmerzensgeldforderungen. In
solch einem Fall übernimmt die private Haftpflichtversicherung des
Mieters oder des Eigentümers von selbstgenutztem Einfamilienhauses
alle anfallenden Kosten. Will der Eigentümer eines Mietshauses sich
gegen solch ein Risiko versichern, muss er eine Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abschließen.
HUK-COBURG
Pressestelle
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080/81/82/83
Fax: 09561 96-3680 
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de
Leitung:Alois Schnitzer

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