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Gut zu wissen: Tipps für den Alltag
Im Winter an die Reifen denken

Coburg (ots)

Seit Mai ist es amtlich, jetzt wird es wichtig: Der
Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung in Bezug auf Winterreifen
geändert. In Paragraph zwei heißt es: Bei Kraftfahrzeugen ist die
Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören
insbesondere eine geeignete Bereifung. Wer sich daran nicht hält, dem
droht ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Und kommt es durch die
mangelhafte Bereifung zu Behinderungen kostet das sogar 40 Euro und
bringt zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
Auch wenn der Gesetzgeber Winterreifen nicht zwingend vorschreibt,
sprechen, so die HUK-COBURG Versicherungsgruppe, gute Gründe dafür.
Da ist zum einen die Sicherheit im Straßenverkehr. Winterreifen
greifen in Matsch oder frisch gefallenen Schnee einfach besser und
stehen damit für bessere Fahreigenschaften. Hinzu kommt, wer auf
winterlichen Straßen mit Sommerreifen unterwegs ist, anscheinend
völlig korrekt fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss
trotzdem oft mit einer Mitschuld rechnen. Und zwar immer dann, wenn
es durch die unangemessene Bereifung zum Unfall kam.
Beispiel: Herr Meier nimmt Herrn Müller die Vorfahrt. Im
Nachhinein stellt sich oft heraus, dass die Sommerreifen im Schnee
nicht richtig gegriffen haben, und sich dadurch der Bremsweg
verlängert hat. Für Herrn Müller kann das teuer werden, denn die
gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung trägt nur einen Teil seines
Schadens. Ohne Vollkasko-Versicherung muss er den Rest selber
bezahlen.
Blick über die Grenzen
Auch in Österreich gibt es keine generelle Pflicht in der kalten
Jahreshälfte mit Winterreifen zu fahren. Aber bei extremen
Schneeverhältnissen und in bestimmten Regionen gibt es ein
Durchfahrtsverbots-Schild mit dem Zusatz „Ausgenommen für Fahrzeuge
mit Winterausrüstung". Wer dann auf seine Sommerreifen keine
Schneeketten aufziehen kann oder ohne Winterreifen (in Radialbauart)
unterwegs ist, muss umkehren. Wichtig auch: Die Profiltiefe der
Winterreifen muss in Österreich mindestens vier Millimeter betragen.
Noch eines zum Thema Schneeketten: Gerade im Gebirge gibt es
Strecken, die man nur mit aufgezogenen Schneeketten befahren darf.
Das Schild „Schneeketten vorgeschrieben" verweist darauf.
Winterreifen alleine reichen hier nicht aus.
In der Schweiz sieht es ähnlich aus: Es gibt keine generelle
Winterreifen-Pflicht, doch bei entsprechenden Witterungsverhältnissen
können Winterreifen für bestimmte Streckenabschnitte und Regionen
vorgeschrieben sein. Zudem sollte man wissen: Wenn es kracht, haftet
man - unabhängig von der Schuldfrage - zumeist mit.
Auch in Frankreich sind Winterreifen nicht generell
vorgeschrieben, doch kann es einen auch hier auf Gebirgsstraßen
passieren, dass Hinweisschilder plötzlich Winterreifen erfordern.
Ansprechpartnerin:    
Karin Benning
T.: 0 95 61/96-20 84
Mail:  Karin.Benning@huk-coburg.de
Text im Internet unter www.huk.de abrufbar/zum Herunterladen im
mp3-Format.

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