Atrium European Real Estate Limited
euro adhoc: Atrium European Real Estate Limited
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BEDINGTE AUFLÖSUNG
EINES VERWAHRUNGSVERTRAGES
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13.11.2008
Atrium European Real Estate Limited
32 Commercial Street, St. Helier, Jersey JE4 0QH, Kanalinseln
Ad-hoc Mitteilung
BEDINGTE AUFLÖSUNG EINES VERWAHRUNGSVERTRAGES
Atrium European Real Estate Limited ("Atrium") hat Meinl Bank AG angewiesen, den Verwahrungsvertrag (Depositary Agreement)("Verwahrungsvertrag") vom 11. November 2002 zwischen Oesterreichische Kontrollbank AG ("OeKB"), Meinl Bank AG und Atrium betreffend Zertifikate(Austrian Depositary Certificates) ("ADCs"), die von der OeKB ausgegeben wurden und an der Wiener Börse notieren, durch bedingte Kündigung aufzulösen. Dementsprechend hat Meinl Bank AG in ihrer Funktion als Verwahrer der Aktien (Ordinary Shares), die die ADCs vertreten, eine Mitteilung an die Inhaber der ADCs gemacht, dass der Verwahrungsvertrag mit Wirksamkeit zum 13. Februar 2009 oder zu einem solchen späteren Zeitpunkt aufgelöst wird, zu dem die Aktien zum Handel an der Wiener Börse zugelassen werden. Eine Beendigung des Verwahrungsvertrages erfolgt jedoch in jedem Fall spätestens zum 13. November 2009.
Atrium leitete die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages in die Wege, da kein weiterer Bedarf für ADCs besteht, wenn die Aktien unmittelbar zum Handel zugelassen sind. Atrium wurde von der Wiener Börse mitgeteilt, dass Namenspapiere (wie die Aktien von Atrium, die die ADCs vertreten) zum Handel an der Wiener Börse zugelassen werden können, was bisher nicht möglich war.
Die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages ist vorbereitend für die Umsetzung weiterer Schritte mit der Absicht eines Antrages von Atrium auf Zulassung der Aktien zum Handel an der Wiener Börse und einer anderen von Atrium noch auszuwählenden europäischen Wertpapierbörse. Die bedingte Auflösung des Verwahrungsvertrages vereinfacht eine Parallelnotierung (Dual Listing) der Aktien, von der Atrium wesentliche Vorteile für die Wertpapierinhaber erwartet. Der Zulassungsprozess ist bedingt durch die Zustimmung der Jersey Financial Services Commission und die Erfüllung bestimmter weiterer Erfordernisse. Im Falle, dass ein solcher Antrag gestellt wird und die Zulassung zum Handel erfolgt, wird jeder Inhaber eines ADCs den Rechtsanspruch auf eine Aktie für jedes gehaltene ADC erhalten.
Zurzeit ist von Seiten der Inhaber der ADCs in Bezug auf die Auflösung kein Handeln erforderlich. Weitere Informationen werden zur gegebenen Zeit veröffentlicht.
Rachel Lavine, Chief Executive Officer von Atrium, führt hierzu aus: "Zu jener Zeit, als die strategische Investition von CPI/Gazit genehmigt wurde, haben wir versprochen, die Zulassungvoraussetzungen der Gesellschaft einer Überprüfung zu unterziehen. Dies ist ein laufender Prozess, bei dem die Mitteilung einer Auflösung der bestehenden Verwahrungsvereinbarungen, bedingt durch die Zulassung der zugrunde liegenden Aktien, Teil dieses Prozesses und ein wichtiger Schritt ist. Weitere Informationen erfolgen zu gegebener Zeit. Zurzeit ist von Seiten der Inhaber der ADCs kein Handeln erforderlich."
Jersey, 13 November 2008
end of announcement euro adhoc --------------------------------------------------------------------------------
Further inquiry note:
Financial Dynamics, London
Richard Sunderland / Stephanie Highett / Laurence Jones
Phone: +44 (0)20 7831 3113
mailto:richard.sunderland@fd.com
Branche: Real Estate
ISIN: AT0000660659
WKN: 066065
Index: Standard Market Continous
Börsen: Wiener Börse AG / official market
Original content of: Atrium European Real Estate Limited, transmitted by news aktuell