Kfz-Versicherung rechtzeitig kündigen: Stichtag 30.11. fällt auf einen Sonntag
München (ots)
Kündigungseingang am 01.12.14 nur bei Kulanz des Versicherers ausreichend / Empfehlung von CHECK24.de: Kündigung bis 26.11.14 verschicken
Der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung (30. November) fällt 2014 auf einen Sonntag. CHECK24.de empfiehlt Wechselwilligen, die kein Risiko eingehen wollen, ihre schriftliche Kündigung spätestens bis zum 26. November 2014 per Einschreiben mit Rückschein zu verschicken. Falls die Kündigung erst am Montag, den 01. Dezember, eingeht, sind sie auf die Kulanz ihres Versicherers angewiesen.
Kündigung der Kfz-Versicherung bis 01.12.14 nur bei Kulanz des Versicherers ausreichend
Damit die Kündigung der Kfz-Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres am 31. Dezember wirksam ist, muss das Kündigungsschreiben spätestens am 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Die Besonderheit in diesem Jahr: Der Stichtag fällt auf einen Sonntag.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfiehlt Verbrauchern, sich trotz Wochenende oder Feiertag an den 30. November als Stichtag zu halten. Die Kündigung muss dem Versicherer in diesem Jahr also bereits am letzten Werktag vor dem 30. November vorliegen. Allerdings weist der GDV auch darauf hin, dass viele Versicherer sich im Sinne der Kundenfreundlichkeit kulant zeigen und den nächsten Werktag als fristgerechten Eingang der Kündigung akzeptieren. Auch für den ADAC endet laut aktueller Ausgabe der Motorwelt* die Kündigungsfrist 2014 am 01. Dezember.
CHECK24-Empfehlung: Kein Risiko eingehen, Kündigung bis 26.11.14 verschicken
Wechselwillige sollten ihren laufenden Kfz-Versicherungsvertrag nicht auf den letzten Drücker kündigen, um nicht von der Kulanz des Versicherers abhängig zu sein. CHECK24.de empfiehlt Verbrauchern deshalb, die unterschriebene, schriftliche Kündigung spätestens am 26. November 2014 per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So kommt das Dokument in der Regel rechtzeitig vor dem 30. November beim Versicherer an und der Verbraucher erhält einen Nachweis, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wurde
*Quelle: ADAC Motorwelt, Heft 10, Oktober 2014, S. 78.
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