Kfz-Versicherungswechsel bei Beitragserhöhung nach 30.11. noch möglich
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München (ots)
Sonderkündigungsrecht ermöglicht Kfz-Versicherungswechsel auch nach dem Stichtag / Wechseln lohnt sich: durchschnittliche Kfz-Haftpflichtprämie für Wechsler sinkt seit Juli im Schnitt um 19 Prozent / Angabe der Prämienerhöhung als Kündigungsgrund wichtig
Erhalten Kunden von ihrem Kfz-Versicherer eine Beitragserhöhung, haben sie die Möglichkeit auch noch nach dem Stichtag der 30. November ihre Kfz-Versicherung zu wechseln. Versicherte profitieren durch einen Wechsel aktuell von niedrigen Prämien. Der durchschnittliche Kfz-Haftpflichtversicherungsbeitrag hat sich für Wechsler im November im Vergleich zum Juli um 19 Prozent verringert.
Um Kündigungen zu verhindern, teilen einige Versicherungsunternehmen Erhöhungen der Versicherungsprämie erst kurz vor oder sogar erst nach dem Wechselstichtag mit. Mit explizitem Bezug auf die Prämienerhöhung haben Versicherungskunden das Recht zur außerordentlichen Kündigung - unabhängig vom Wechselstichtag. Diese muss allerdings innerhalb eines Monats nach Erhalt der Preiserhöhung bei der Assekuranz eingehen.
Durchschnittlich Kfz-Haftpflichtprämien Prämien seit Juli um 19 Prozent gefallen
Versicherungswechsler zahlen im November durchschnittlich 63 Euro weniger als im Juli für ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies ergibt eine Differenz von 19 Prozent zwischen der durchschnittlichen Prämie für Wechsler im Juli im Vergleich zu der durchschnittlichen Prämie im November.
Sonderkündigungsrecht der Kfz-Versicherung bei Prämienerhöhung nutzen
"Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht immer dann, wenn der Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers steigt. Es gilt z. B. dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist", sagt Thilo Knaupp vom Vergleichsportal CHECK24.de. "Das Sonderkündigungsrecht gilt selbst dann, wenn die Gesamtprämie zwar günstiger wird, aber eine versteckte Prämienerhöhung vorliegt".
Mit dem CHECK24.de Kfz-Sonderkündigungs-Rechner können Versicherungsnehmer prüfen, ob sie ein Recht zur außerordentlichen Kündigung ihres Versicherungsvertrages haben.
Nach Beitragserhöhung: Versicherungskunden haben einen Monat Zeit zu kündigen
Sobald die Mitteilung über die Prämienerhöhung eintrifft, haben Verbraucher einen Monat Zeit ihre Kfz-Versicherung schriftlich zu kündigen. Dabei ist es wichtig, im Kündigungsschreiben explizit die Prämienerhöhung als Kündigungsgrund zu nennen. Fehlt dieses Kündigungsargument, kann das Versicherungsunternehmen die Kündigung ablehnen. Wirksam wird diese frühestens zum Zeitpunkt, zu dem der neue Preis gültig wird.
*CHECK24 Prämienindex, Grundlage des Prämienindex: Millionen von Abschlüssen, die seit April 2009 über CHECK24.de getätigt wurden, Stand 27.11.2015
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