Motorrad-Haftpflichtversicherung aktuell fünf Prozent günstiger als im Vorjahr
München (ots)
Saisonkennzeichen ab März: Kündigungsfrist bis Ende Januar beachten und Versicherung jetzt wechseln / Motorradfahrer sparen durch Versicherungswechsel bis zu 75 Prozent Beitrag / Stadt-Land-Vergleich: Großstädter zahlen doppelt so hohe Beiträge wie Biker aus der Kleinstadt
Motorradfahrer sollten jetzt ihre Versicherung wechseln: Aktuell liegt der durchschnittliche Haftpflichtbeitrag für Motorräder noch fünf Prozent unter dem Niveau des Vorjahres. Für Fahrer mit Saisonkennzeichen ab März läuft die Kündigungsfrist ihres alten Vertrags Ende Januar ab. Ein Wechsel vom teuersten zum günstigsten Anbieter spart bis zu 75 Prozent des Beitrags bzw. bis zu 838 Euro pro Jahr.
Vor allem der Wohnort des Versicherungsnehmers und die Motorleistung der Maschine beeinflussen den Versicherungsbeitrag. Biker aus der Großstadt zahlen in der aktuellen Betrachtung z. B. bis zu 113 Prozent mehr als aus einer Kleinstadt. Die Drosselung der Motorleistung von 88 auf 35 kW spart bis zu 65 Prozent des Versicherungsbeitrags.*)
Versicherung jetzt wechseln: durchschnittliche Haftpflichtbeiträge aktuell noch unter Vorjahresniveau
Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen ab März können ihren alten Versicherungsvertrag noch bis Ende Januar kündigen. Wechselwillige sollten allerdings nicht mehr länger warten: Die durchschnittlichen Haftpflichtbeiträge für Motorräder liegen zwar aktuell bei 87 Euro und damit rund fünf Prozent unter dem Niveau von Januar 2016 (Ø 92 Euro), sie sind seit November aber bereits um 13 Prozent gestiegen. Ein Jahr zuvor stiegen sie im selben Zeitraum sogar um 23 Prozent.
Wechsel des Anbieters spart bis zu 75 Prozent des Beitrags für die Motorradversicherung
Motorradfahrer sparen durch einen Wechsel ihrer Motorradversicherung bis zu 75 Prozent des Beitrags: Ein 25-jähriger Berliner, der für seine Honda CBR 600 RR mit Saisonkennzeichen (März bis Oktober) eine Teilkaskoversicherung beim günstigsten Anbieter abschließt, zahlt im Jahr 277 Euro. Das sind 838 Euro weniger als beim teuersten Anbieter (1.115 Euro pro Jahr).
Der Wohnort des Versicherungsnehmers und die Motorleistung der Maschine sind besonders relevant für die Höhe des Versicherungsbeitrags. Ein Biker aus der Großstadt zahlt für seine teilkaskoversicherte Touring-Maschine im günstigsten Fall 140 Euro pro Jahr. Wohnt der Fahrer dagegen in einer Kleinstadt, zahlt er weniger als die Hälfte (66 Euro pro Jahr). Drosselt der Beispielfahrer aus einer ländlichen Gegend seine Honda CBR 600 RR von 88 auf 35 kW, sinkt sein Versicherungsbeitrag um zwei Drittel von 183 Euro auf 64 Euro im Jahr.
Saisonkennzeichen: kein Beitrag in der Ruhephase
Für Motorradfahrer mit Saisonkennzeichen entfällt in der Ruhephase**) der Versicherungsbeitrag. Mit einem Saisonkennzeichen von März bis Oktober zahlt z. B. ein Enduro-Fahrer für seine BMW F 800 GS 33 Prozent weniger Beitrag als für das günstigste ganzjährige Angebot.
Der Versicherungsnehmer wird nach einer unfallfreien Saison nur dann in eine höhere und damit günstigere Schadenfreiheitsklasse eingestuft, wenn das Motorrad mindestens sechs Monate versichert war. Außerhalb der im Vertrag angegebenen Saison gilt ein eingeschränkter Versicherungsschutz: Das Motorrad darf während der Ruhephase nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bewegt werden. Solange es auf Privatgrund abgestellt ist, greift der Diebstahlschutz der Teilkaskoversicherung.
CHECK24.de empfiehlt für Motorräder mindestens eine Teilkaskoversicherung abzuschließen. Diese sichert das Bike gegen Diebstahl ab und zahlt u. a. bei Schäden durch Unwetter, Glasbruch und einem Zusammenstoß mit Haarwild. Bei teuren oder neuen Motorrädern rät CHECK24.de zur Vollkaskoversicherung - auch wenn diese in den Beispielberechnungen bis zu 74 Prozent bzw. 185 Euro teurer ist. Diese leistet auch bei Vandalismus oder Fahrerflucht und ersetzt bei selbst verschuldeten Unfällen die Schäden am eigenen Motorrad.
*)Weitere Informationen zur Methodik und den Ergebnissen unter http://ots.de/Wlaiq
**)Die Ruhephase oder Ruheversicherung beschreibt in der Motorradversicherung den Zeitraum, in dem ein Motorrad nicht genutzt wird. Der Zeitraum ist zwischen mindestens zwei Wochen und maximal einem Jahr frei wählbar.
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