Krankenkassen: gesetzlich Versicherte verschenken jährlich 6,2 Mrd. Euro
München (ots)
- Größtes Sparpotenzial durch Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse in BaWü (783 Euro p. a.) - Verbraucher wählen aus bis zu 58 öffentlich zugänglichen gesetzlichen Krankenkassen - Bei Beitragserhöhung zum Jahreswechsel Sonderkündigungsrecht nutzen
Gesetzlich Krankenversicherte könnten in Deutschland jährlich ca. 6,2 Mrd. Euro an Zusatzbeiträgen sparen. Seit 2015 verlangen Krankenkassen zum gesetzlich festgelegten Beitragssatz von 14,6 Prozent einen Zusatzbeitrag. Im Schnitt liegt dieser bei 1,1 Prozent. Das entspricht Beiträgen von rund 13,4 Mrd. Euro im Jahr. Würden alle gesetzlich Versicherten zur bundesweit tätigen Kasse mit dem geringsten Zusatzbeitrag (0,59 Prozent) wechseln, zahlten sie dafür zusammen nur etwa 7,2 Mrd. Euro.*
Größtes Sparpotenzial durch Kassenwechsel in Baden-Württemberg
Je nach Bundesland können Verbraucher aus bis zu 58 öffentlich zugänglichen Krankenkassen wählen. Bundesweit agieren immerhin 37 verschiedene gesetzliche Krankenkassen (GKV), die unabhängig vom Wohnort wählbar sind. Durch den starken Wettbewerb unterscheiden sich die von den Kassen selbst festgelegten Zusatzbeiträge teils deutlich.
Besonders groß ist die Differenz zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Zusatzbeitrag in Baden-Württemberg (1,5 Prozentpunkte). Gesetzlich Versicherte mit einem Jahreseinkommen von 52.200 Euro brutto (Beitragsbemessungsgrenze 2017**) zahlen bei der günstigsten GKV 783 Euro weniger im Jahr als bei der teuersten. Besonders große Unterschiede beim Zusatzbeitrag gibt es außerdem in Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt (je 1,4 Prozentpunkte).
Selbst zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweit geöffneten GKV liegt ein Beitragsunterschied von 1,11 Prozentpunkten. Das Sparpotenzial durch einen Kassenwechsel liegt bei einem Bruttojahreseinkommen von 52.200 Euro bei bis zu 579 Euro pro Jahr. Selbst wenn Verbraucher nur 30.000 Euro brutto jährlich verdienen, sparen sie im Jahr bis zu 333 Euro.
Kündigung der gesetzlichen Krankenkasse alle 18 Monate oder nach Beitragserhöhung möglich
Verbraucher, die mehr als 18 Monate bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, können jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu einer neuen GKV wechseln. Erhöht die gesetzliche Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum 01. Januar, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht bis Ende des Monats. Versicherte, die bis 31. Januar 2018 kündigen, wechseln zum 01. April ihre Kasse.
*Quellen: http://ots.de/5bkeF [05.12.2017]; Bundesministerium für Gesundheit http://ots.de/ZjLuy [05.12.2017] und eigene Berechnungen; weitere Ergebnisse unter: http://ots.de/Okejg **Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Bruttobetrag, bis zu dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung höchstens erhoben werden.
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