Warum jeder eine private Haftpflichtversicherung haben sollte
München (ots)
- Private Haftpflichtversicherung schützt im Schadenfall vor finanziellem Ruin - Guter Versicherungsschutz für Singles ab 35 Euro, für Familien ab 44 Euro p. a. - Wichtige Tarifmerkmale z. B. Forderungsausfalldeckung, deliktunfähige Kinder, Schlüsselverlust
Ein Missgeschick ist schnell passiert: Beim Überqueren der Straße schaut ein Fußgänger auf sein Handy. Ein Radfahrer muss ausweichen, stürzt, bricht sich den Oberschenkel und kann mehrere Wochen nicht arbeiten. Der Fußgänger als Unfallverursacher muss für Behandlungskosten, Schmerzensgeld sowie Dienstausfall aufkommen. Bei Personenschäden kann das in die Millionen gehen.
Eine private Haftpflichtversicherung (PHV) sorgt dafür, dass aus einer Unachtsamkeit nicht ein finanzieller Ruin wird. Denn wer anderen einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe mit seinem ganzen Vermögen. Eine gute Privathaftpflichtversicherung mit mindestens fünf Millionen Euro Deckungssumme und ohne Selbstbeteiligung gibt es für einen Single bereits ab 35 Euro im Jahr. Familien sichern sich ab 44 Euro jährlich ab.*)
Wichtige Tarifmerkmale z. B. Forderungsausfalldeckung, deliktunfähige Kinder, Schlüsselverlust
Neben einer ausreichend hohen Deckungssumme sind auch bestimmte Zusatzleistungen in der PHV sinnvoll. In jedem Fall sollte die private Haftpflichtversicherung eine sogenannte Forderungsausfalldeckung beinhalten. Dann kommt die Versicherung auch für Schäden auf, die dem Versicherungsnehmer von Dritten zugefügt werden, falls diese nicht selbst für den Schaden aufkommen können.
"Ältere Haftpflichtversicherungen haben häufig zu geringe Deckungssummen und keine Ausfalldeckung inkludiert", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Privathaftpflichtversicherungen bei CHECK24. "Verbraucher sollten alle zwei bis vier Jahre ihren Versicherungsschutz überprüfen. Neue Tarife bieten umfassenderen Schutz, mehr Zusatzleistungen und sind meist günstiger als ältere Verträge."
Kinder unter sieben Jahren (im Straßenverkehr unter zehn Jahren) sind deliktunfähig und haften deshalb nicht für verursachte Schäden. Eltern müssen nur dann dafür aufkommen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das bedeutet, dass Geschädigte - häufig Verwandte, Nachbarn oder Freunde - im Zweifelsfall auf ihren Kosten sitzen bleiben. Sichern Verbraucher deliktunfähige Kinder in der PHV ab, dann zahlt die Versicherung, auch wenn kein gesetzlicher Haftpflichtanspruch besteht. Der nachbarschaftliche Friede wird gewahrt.
Für Mieter in einem Mehrfamilienhaus ist die Versicherung eines Schlüsselverlustes sinnvoll. Im Schadenfall trägt die Versicherung die Kosten für das Auswechseln der gesamten Schließanlage sowie bei Bedarf die vorübergehende Bewachung des Gebäudes.
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*)Profil Single: Mann, 30 Jahre (1.6.1988), wohnt zur Miete in 10117 Berlin, mind. fünf. Mio Euro Deckungssumme, keine Selbstbeteiligung, mit Forderungsausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, Schlüsselschäden (fremde private Schlüssel) mind. 7.500 Euro, jährliche Zahlweise, inklusive Absicherung private Internetnutzung (weltweit) / Profil Familie: Mann, 40 Jahre (1.6.1978) und Ehepartner (38 Jahre) sowie zwei Kinder (sieben und vier Jahre), wohnen zur Miete in 10117 Berlin, mind. fünf Mio. Euro Deckungssumme, keine Selbstbeteiligung, mit Forderungsausfalldeckung, Gefälligkeitsschäden, deliktunfähige Kinder mitversichert, Schlüsselschäden (fremde private Schlüssel) mind. 7.500 Euro, jährliche Zahlweise, inklusive Absicherung private Internetnutzung (weltweit)
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