Krankenkassen: gesetzlich Versicherte verschenken jährlich 4,5 Mrd. Euro
München (ots)
- Arbeitnehmer spart bis zu 574 Euro pro Jahr durch Wechsel der Krankenkasse - Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto
Gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland haben 2019 mehrere Milliarden Euro verschenkt, weil sie ihre Krankenkasse nicht wechselten. Durchschnittlich verlangen die gesetzlichen Krankenkassen im laufenden Jahr 0,99 Prozent Zusatzbeitrag. Wären alle gesetzlich Versicherten zur günstigsten bundesweit tätigen Kasse mit 0,39 Prozent Zusatzbeitrag gewechselt, hätten sie 4,5 Mrd. Euro gespart.1)
"Mit einem Kassenwechsel senken Verbraucher ihren Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung am zuverlässigsten", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Geschäftsführer gesetzliche Krankenversicherung bei CHECK24. "Denn trotz ihrer Rekordüberschüsse sieht es bei den größten deutschen Krankenkassen bislang nicht nach Beitragssenkungen zum kommenden Jahr aus. Grund dafür sind die steigenden Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung."
Wechsel der gesetzlichen Krankenkasse sparte 2019 bis zu 574 Euro
Je nach Bundesland wählen Verbraucher aus mindestens 42 öffentlich zugänglichen Krankenkassen. 2019 profitierten Versicherte in Brandenburg am stärksten vom Wettbewerb. Dort verlangt die günstigste Kasse derzeit nur 0,39 Prozent Zusatzbeitrag, die teuerste 2,5 Prozent. So sparte ein gesetzlich Versicherter mit einem Jahreseinkommen von 54.450 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2019 2)) bei einem Krankenkassenwechsel bis zu 574 Euro im Jahr. Für einen Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro betrug das Sparpotenzial bis zu 317 Euro.3)
"Bei der Wahl einer neuen Krankenkasse sind neben dem Zusatzbeitrag vor allem die kassenindividuellen Leistungen entscheidend, zum Beispiel die Übernahme von professioneller Zahnreinigung oder Osteopathie", sagt Dr. Ansgar Lamersdorf.
Service für Kunden: kostenlose Beratung und einfache Vertragsverwaltung im Kundenkonto
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1)Eigene Berechnungen auf Basis von Daten des Bundesversicherungsamtes und der gesetzlichen Krankenkassen. Seit diesem Jahr wird der Zusatzbeitrag paritätisch finanziert, d. h. von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. 2)Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. 3)Tabellen mit Beispielberechnungen zum Sparpotenzial verfügbar unter: http://ots.de/i9EZuM
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