Kredite umschulden lohnt sich - Verbraucher sparen 2.000 Euro und mehr
München (ots)
- Kreditnehmer schulden bei CHECK24 im Schnitt 23.969 Euro um und zahlen 3,99 Prozent Zinsen - 300 Kreditexperten beraten persönlich bei Fragen zur Umschuldung
Verbraucher, die vor einigen Jahren einen Kredit aufgenommen haben, zahlen deutlich höhere Zinsen als bei einem Neuabschluss. Online-Kredite über CHECK24 sind seit 2011 um fast 30 Prozent günstiger geworden. Kreditnehmer mit einem bestehenden Darlehen können von den aktuell niedrigen Zinsen profitieren. Das Umschulden spart schnell 2.000 Euro Zinskosten und mehr.
"Dank der anhaltenden Niedrigzinsphase ist der Zeitpunkt für eine Umschuldung günstig", sagt Christian Nau, Geschäftsführer Kredite bei CHECK24. "Jeder Ratenkredit kann problemlos abgelöst werden."
2019 schuldeten CHECK24-Kunden durchschnittlich Ratenkredite über 23.969 Euro um. Für den neuen, günstigeren Kredit zahlten Kreditnehmer im Schnitt 3,99 Prozent Zinsen.
"Knapp jeder Dritte CHECK24-Kunde hat bei der Umschuldung mehrere bestehende Kredite zusammengefasst und so nicht nur Zinsen gespart, sondern auch Ordnung in seine Finanzen gebracht", sagt Christian Nau.
Eine Beispielrechnung zeigt die Ersparnis einer Umschuldung. Ein Kunde hat ein bestehendes Darlehen mit einer Restschuld von 22.978 Euro und einer Restlaufzeit von 72 Monaten. Dafür zahlte er den bei Abschluss 2018 gängigen Zinssatz von 6,81 Prozent effektiv pro Jahr*. Löst er diesen zum durchschnittlich über CHECK24 abgeschlossenen, effektiven Umschuldungszinssatz von 3,99 Prozent ab, spart er über die restliche Laufzeit rund 2.072 Euro Zinsen.
Selbst wenn Banken die maximale Vorfälligkeitsentschädigung von 1,0 Prozent der noch offenen Kreditsumme verlangen, liegt die Ersparnis durch Umschuldung im Beispiel bei über 1.840 Euro. Viele Kreditinstitute verzichten inzwischen aber auf Gebühren bei der frühzeitigen Ablösung eines Kredits.
Verbraucher können jeden Ratenkredit umschulden
Jeder Ratenkredit kann abgelöst und damit auch umgeschuldet werden. Allerdings kann die alte Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Mit dieser Gebühr versuchen Banken, ihnen entgehende Zinserträge auszugleichen. Sind noch mehr als zwölf Raten des alten Kredits offen, darf die Gebühr maximal 1,0 Prozent des früher zurückgezahlten Betrags entsprechen. Bei zwölf oder weniger noch offenen Raten maximal 0,5 Prozent.
Bei Verbraucherfragen zur Umschuldung beraten mehr als 300 CHECK24-Kreditexperten persönlich
Verbraucher, die Fragen zu einem Konsumentenkredit haben, erhalten bei über 300 CHECK24-Kreditexperten an sieben Tagen die Woche eine persönliche Beratung per Telefon oder E-Mail.
Im Kreditcenter haben Kunden ihre Darlehen im Blick, können eine neue Anfrage starten und das passende Angebot digital abschließen. Mit dem SmartAntrag bietet CHECK24 einen volldigitalen Kreditantrag. Dadurch entfallen 70 Prozent der Kundendateneingaben. Der sogenannte digitale Kontoblick übernimmt mithilfe künstlicher Intelligenz die notwendigen Daten aus dem Girokonto des Antragstellers. Das reduziert das Risiko einer Kreditablehnung durch Fehleingaben.
* durchschnittlicher, nach Volumen gewichteter effektiver Jahreszins aller im Jahr 2018 neu vergebenen Konsumentenkredite mit über fünfjähriger Laufzeit; Quelle: MFI Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank
Über CHECK24
CHECK24 ist Deutschlands größtes Vergleichsportal. Der kostenlose Online-Vergleich zahlreicher Anbieter schafft konsequente Transparenz und Kunden sparen durch einen Wechsel oft einige hundert Euro. Privatkunden wählen aus über 300 Kfz-Versicherungstarifen, über 1.000 Strom- und über 850 Gasanbietern, mehr als 300 Banken und Kreditvermittlern, über 300 Telekommunikationsanbietern für DSL und Mobilfunk, über 5.000 angeschlossenen Shops für Elektronik, Haushalt und Autoreifen, mehr als 150 Mietwagenanbietern, über 1.000.000 Unterkünften, mehr als 700 Fluggesellschaften und über 90 Pauschalreiseveranstaltern. Die Nutzung der CHECK24-Vergleichsrechner sowie die persönliche Kundenberatung an sieben Tagen die Woche ist für Verbraucher kostenlos. Von den Anbietern erhält CHECK24 eine Vergütung.
CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.
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Edgar Kirk, Public Relations Manager, Tel. +49 89 2000 47 1175, edgar.kirk@check24.de
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