Drohnenfliegen: So sichern sich Verbraucher richtig ab
München (ots)
- Für Drohnenpiloten ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben
- Gute Privathaftpflichtversicherungen mit Drohnenschutz gibt es ab 30 Euro im Jahr
- Service für Kunden: kostenlose Beratung und Vertragsverwaltung im digitalen Kundenkonto
Hobbypiloten sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für ihre Drohne abzuschließen. Denn auch wenn sie für einen Schaden nichts können, beispielsweise weil die Drohne durch eine Windböe weggetragen wird und einen Verkehrsunfall verursacht, haften sie gegenüber den Geschädigten in voller Höhe.
Dafür ist nicht unbedingt eine gesonderte Versicherung notwendig. Rund zwei Drittel aller Privathaftpflichttarife bei CHECK24 decken das Risiko Drohnenfliegen mittlerweile ab.
"Wenn der Versicherungsvertrag schon ein paar Jahre alt ist, sollten Drohnenpiloten aufpassen", sagt Dr. Rainer Klipp, Geschäftsführer Haftpflichtversicherungen bei CHECK24. "Denn ältere Tarife versichern Drohnen häufig nicht mit. Verbraucher sollten dann ihre Privathaftpflichtversicherung wechseln. Häufig erhalten sie dadurch deutlich bessere Leistungen zu günstigeren Konditionen."
Gute Privathaftpflichtversicherungen mit Drohnenschutz gibt es ab 30 Euro im Jahr
Eine gute Privathaftpflichtversicherung, die das Fliegen mit einer Drohne absichert, muss nicht teuer sein. Tarife, die mindestens die Kriterien der Stiftung Warentest erfüllen, gibt es für einen Single ab 30 Euro jährlich.
Kennzeichnungspflicht, Flugverbotszone, Flughöhe: Das sollten Drohnenpiloten außerdem wissen
Neben der richtigen Versicherung gibt es auch noch andere Punkte, auf die Drohnenbesitzer achten sollten. Wiegt die Drohne über 250 Gramm, müssen Besitzer eine feuerfeste Plakette mit Namen und Adresse anbringen, ab zwei Kilogramm muss der Pilot eine bestandene Theorieprüfung nachweisen, ab fünf Kilogramm braucht es sogar eine behördliche Erlaubnis.
Außerhalb von Modellflugplätzen dürfen Drohnen nur bis zu einer Höhe von 100 Metern fliegen. Auch ist das Überfliegen von fremden Grundstücken ohne Genehmigung nicht erlaubt. In Flugverbotszonen zum Beispiel in der Nähe von Flughäfen oder Regierungsgebäuden dürfen Drohnen gar nicht erst abheben.
Service für Kunden: kostenlose Beratung und Vertragsverwaltung im digitalen Kundenkonto
Bei sämtlichen Fragen zur Privathaftplichtversicherung, etwa zum Leistungsumfang oder der Höhe der Versicherungssumme, helfen über 300 CHECK24-Versicherungsexperten im persönlichen Beratungsgespräch per E-Mail oder Telefon. In ihrem persönlichen Versicherungscenter verwalten Kunden ihre Versicherungsverträge - unabhängig davon, bei wem sie diese abgeschlossen haben. Sie profitieren dadurch von automatischen Preis- und Leistungschecks und können so ihren Versicherungsschutz einfach optimieren und gleichzeitig sparen.
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CHECK24 unterstützt EU-Qualitätskriterien für Vergleichsportale
Verbraucherschutz steht für CHECK24 an oberster Stelle. Daher beteiligt sich CHECK24 aktiv an der Durchsetzung einheitlicher europäischer Qualitätskriterien für Vergleichsportale. Der Prinzipienkatalog der EU-Kommission "Key Principles for Comparison Tools" enthält neun Empfehlungen zu Objektivität und Transparenz, die CHECK24 in allen Punkten erfüllt - unter anderem zu Rankings, Marktabdeckung, Datenaktualität, Kundenbewertungen, Nutzerfreundlichkeit und Kundenservice.
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