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R+V24: Führerscheinwissen im Test
Als Erster am Unfallort: Kühlen Kopf bewahren

Wiesbaden (ots)

Wer als erster an einer Unfallstelle vorbeikommt, schaltet den Warnblinker ein - das ist für die meisten Autofahrer selbstverständlich. Doch ist das allein schon ausreichend? Nein - darin sind sich zwei Drittel der Autofahrer einig, wie eine aktuelle Studie vom Kfz-Direktversicherer R+V24 zeigt. "Die Unfallstelle muss abgesichert werden", so Sina Schmitt, Expertin bei R+V24. "Da reicht Blinken allein nicht aus."

Was also ist beim Eintreffen an einer Unfallstelle zu tun, insbesondere, wenn es Verletzte gab? R+V24 fragte Passanten danach. Die Antworten: anhalten, Unfallstelle absichern, Krankenwagen rufen, Warndreieck rausholen und dem Unfallopfer helfen. Das zeigt schnell, dass die Verkehrsteilnehmer gut informiert sind.

"Mit dem Absichern ist eine Reihe von Schritten verbunden", so Sina Schmitt. "Dazu gehört Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle aufstellen, auf Autobahnen sogar 200 Meter." Das ist wichtig, um die Gefahrenstelle gut erkennbar zu machen, damit es nicht zu weiteren Unfällen kommt. Dabei muss der Helfer aber sich auch selbst schützen, indem er z. B. möglichst hinter der Leitplanke entlangläuft.

Als allgemeine Faustregel für die Maßnahmen am Unfallort gilt:
-   Unfallstelle absichern 
-   Überblick verschaffen 
-   Notruf absetzen 
-   Erste Hilfe leisten

Nicht helfen oder Rettung behindern ist sogar strafbar

Wer als erster einen Unfall beobachtet und nicht hilft, kann wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt werden. Auch neugierige Gaffer, die Rettungsmaßnahmen behindern, müssen mit einem Bußgeld rechnen. Und wer hinter einem Unfall im Stau steht, ist verpflichtet, eine Rettungsgasse zu bilden - Rechtsfahrende müssen äußerst rechts, Linksfahrende äußerst links fahren.

Einen Video-Podcast zur Straßenumfrage von R+V24 mit den Antworten der Passanten finden Sie hier: http://ao-url.de/a0e806

Pressekontakt:

Sina Schmitt
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Telefon: 0611 533-2201
Telefax: 0611 533-772201
E-Mail: presse@rv24.de
Internet: www.rv24.de

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